22.02.2024

So laufen die Wahlen am 9. Juni

In knapp vier Monaten sind die Kommunalwahlen – ein erster Überblick
26.378 Biberacherinnen und Biberacher (Stand Mitte Februar) sind am 9. Juni zur Wahl aufgerufen. Neben dem Gemeinderat und den Ortschaftsräten Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen werden an diesem Tag auch der Kreistag und das EU-Parlament neu gewählt. Im Folgenden ein erster Überblick zu den wichtigsten Eckdaten – von Wahlvorschlägen über Briefwahl bis hin zur Auszählung.
Nach der Wahl wird ausgezählt. Zunächst die EU-Wahl, am darauffolgenden Montag die Kommunalwahlen. Mehr als 310 Wahlhelfer sind dafür in Biberach im Einsatz.; © Stadt Biberach

Gemeinderatswahl

Bei der Gemeinderatswahl werden 32 Gemeinderäte auf fünf Jahre gewählt. Wahlvorschläge dürfen hier höchstens 32 Bewerber enthalten.

In Stafflangen werden acht, in Ringschnait neun, in Rißegg elf und in Mettenberg neun Ortschaftsräte gewählt. Da die Teilorte jeweils weniger als 5.000 Einwohner haben, dürfen die Wahlvorschläge bis zu doppelt so viele Bewerber enthalten als Ortschaftsräte zu wählen sind.

Gewählt werden darf bei den Kommunalwahlen mit 16 Jahren, in diesem Jahr dürfen sich auch erstmals Personen ab 16 Jahren zur Wahl stellen.

2019 wurde in Rißegg/Rindenmoos und in Stafflangen noch nach dem System der sogenannten unechten Teilortswahl gewählt. Diese garantierte beispielsweise in Rißegg/Rindenmoos, dass dem Ortschaftsrat sowohl Vertreter aus Rißegg als auch aus Rindenmoos angehören.

Da dieses Wahlsystem für die Wähler oft kompliziert war und im Fall von Rißegg/Rindenmoos sowie Stafflangen die bisherige Sitzverteilung die Bevölkerungsanteile der einzelnen Ortsteile nicht mehr ausreichend widerspiegelte, wurde die unechte Teilortswahl abgeschafft. Für Stafflangen wurde auch die Verkleinerung des Ortschaftsrats auf acht Sitze beschlossen.

Vor fünf Jahren haben sich insgesamt 204 Personen um ein Mandat im Gemeinde- oder Ortschaftsrat beworben. Wer sich ehrenamtlich kommunalpolitisch engagieren möchte, kann direkt auf die bestehenden Parteien/Wählervereinigungen zugehen oder auch einen eigenen Wahlvorschlag als „nichtmitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung“ einreichen. Nähere Auskünfte und entsprechende Formulare hierfür gibt es bei der städtischen Wahlstelle, Rathaus, Zimmer 106, per E-Mail an GKB@Biberach-Riss.de oder telefonisch unter 07351/51-251.

Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl müssen bis spätestens 28. März, 18 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Rathaus, Zimmer 106, Marktplatz 7/1, schriftlich eingereicht werden.

Ohne Bewerber keine Wahl

Wie wichtig es ist, dass Bürgerinnen und Bürger Verantwortung in demokratisch gewählten Gremien übernehmen – gerade in der heutigen Zeit, betont Biberachs Oberbürgermeister Norbert Zeidler. „Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten erlebt, dass viele Menschen in Sorge um unsere demokratische Grundordnung auf die Straße gegangen sind.“

Auch in Biberach hätten 3.000 Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Demokratie demonstriert. „Die wirkungsvollste Art, sich für unsere Demokratie einzusetzen, ist nach wie vor die Arbeit in unseren politischen Gremien auf allen Ebenen. Daher hoffe ich sehr, dass die derzeitige Dynamik den einen oder die andere dazu bewegt, über eine Kandidatur bei den Kommunalwahlen nachzudenken.“

Kreistagswahl

Bei der Kreistagswahl werden insgesamt 54 Kreisräte auf fünf Jahre gewählt.

Das Wahlgebiet ist in acht Wahlkreise unterteilt. Die Stadt Biberach bildet den Wahlkreis 1, zu wählen sind hier neun Kreisräte. Ein Wahlvorschlag darf aber eineinhalbmal so viel Bewerber enthalten, wie jeweils Kreisräte zu wählen sind, also 13.

Wahlvorschläge müssen spätestens bis 28. März, 18 Uhr, beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses im Landratsamt Biberach, Rollinstraße 9, schriftlich eingereicht werden.

Europawahl

Wahlberechtigt sind neben den Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit auch Unionsbürger. Bei der EU-Wahl gibt es hier eine Besonderheit: Unionsbürger können sich entscheiden, ob sie in Deutschland an der EU-Wahl teilnehmen wollen oder in ihrem Herkunftsland.

Wer in Biberach sein Wahlrecht ausüben möchte, muss bis spätestens Sonntag, 19. Mai, bei der Stadtverwaltung Biberach, Wahlstelle, Zimmer 106, schriftlich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser wird dann an den Bundeswahlleiter übermittelt, der die jeweiligen Herkunftsländer informiert. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Wahlberechtigte nur einmal an der Wahl teilnehmen können.

Mittlerweile wurden sämtliche Unionsbürger und Unionsbürgerinnen in Biberach persönlich angeschrieben und über ihr Wahlrecht in Biberach informiert. Nicht angeschrieben wurden jene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits bei vergangenen EU-Wahlen die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragt haben – diese werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen.

Auch bei der EU-Wahl kann ab 16 Jahren gewählt werden. Kandidaten müssen bei dieser Wahl aber mindestens 18 Jahre alt sein.

Wo und wie gewählt wird

Bei der Wahl am 9. Juni werden 21 Wahllokale im gesamten Stadtgebiet eingerichtet. Da immer mehr Wahlberechtigte sich für die Briefwahl entscheiden, wurde die Anzahl der Briefwahlbezirke von bisher vier auf zehn erhöht.

Am einfachsten können die Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung beantragt werden, die gegen Ende April zugestellt wird. Auf deren Rückseite ist ein Antragsformular sowie zusätzlich ein QR-Code zur Online-Beantragung. Alternativ kann der Antrag auch im Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.

Die Briefwahlunterlagen bekommen die Wahlberechtigten Mitte Mai, wenn die Stimmzettel für die EU-Wahl vorliegen.

Wie immer erhalten alle Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen vorab zugeschickt, auch dies voraussichtlich Ende April.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es sich hierbei noch nicht um Briefwahlunterlagen handelt. Personen, die Briefwahl beantragen, erhalten die Stimmzettel automatisch noch einmal. Wer im Wahllokal wählt, sollte die Stimmzettel zur Kommunalwahl ausgefüllt mit ins Wahllokal bringen. Den Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament gibt es dann im Wahllokal.

Das Ergebnis der EU-Wahl wird noch am Wahltag ermittelt. Die Kommunalwahlen werden am Montag, 10. Juni, ab 8 Uhr ausgezählt.