FAQ zum Jugendparlament

Was macht das Jugendparlament?

Das Jugendparlament (JuPa) vertritt die Interessen der Jugendlichen in Biberach. Es will Jugendliche näher an die Politik heranführen und es ermöglicht ehrenamtliches Engagement, bei dem man viel über Kommunalpolitik lernen kann.

Wie viele Mitglieder hat das Jugendparlament?

Das Jugendparlament hat 11 Mitglieder.

Wer kann fürs Jugendparlament kandidieren?

Kandidieren können Jugendliche, die am 31.08. in Biberach (einschließlich Mettenberg, Ringschnait, Rißegg, Stafflangen) wohnen, mindestens in Klasse 7 gehen und nicht älter als 19 Jahre alt sind.

Bis wann müssen sich Kandidaten gemeldet haben?

Kandidaten können ihre Bewerbungen in der Regel ab 1. Mai bis 15. August bei der Stadtverwaltung abgeben. Die Bewerbungszeit und etwaige Verlängerung dieser werden auf der Homepage der Stadt Biberach, im Mitteilungsblatt "Biberach Kommunal", auf den Social-Media-Kanälen der Stadt Biberach uns de des Jugendparlaments, sowie in den lokalen Medien veröffentlicht.

Was braucht man für die Bewerbung?

Ein ausgefülltes Bewerbungsformular und ein Passbild/Selfie (falls vorhanden).

Bewerbungsformulare gibt es im Rathaus, in den Schulsekretariaten oder in der Rubrik zur JuPa-Wahl auf der Homepage.

Wann wird gewählt?

Gewählt wird alle zwei Jahre. Wann die nächste Wahl ist, steht in der Rubrik Wahlen.

Wer wählt das Jugendparlament?

Alle Jugendlichen, die am Stichtag 31.08. in Biberach mindestens in die Klasse 7 gehen oder in Biberach wohnen und nicht älter als 19 Jahre sind.

Was ist, wenn jemand in Biberach wohnt, aber woanders zur Schule geht oder auf eine Schule geht, die im Wahlabschnitt der Geschäftsordnung nicht aufgeführt ist (Privatschulen) oder gar keine Schule mehr besucht?

In diesem Fall darf man natürlich auch wählen. Um dies tun zu können, muss man sich bis spätestens 31.08. ins Wählerverzeichnis im Rathaus bei der Geschäftsstelle des Jugendparlaments eintragen lassen. Das Formular dafür gibt es in der Rubrik zur JuPa-Wahl.

Wo wird gewählt?

Gewählt wird direkt in den Biberacher weiterführenden Schulen:

  • Mali-Gemeinschaftsschule,
  • Dollinger-Realschule,
  • Pflugschule,
  • Wieland-Gymnasium,
  • Pestalozzi-Gymnasium,
  • Bischof-Sproll-Schule,
  • Waldorfschule,
  • Karl-Arnold-Schule,
  • Matthias-Erzberger-Schule,
  • Gebhard-Müller-Schule.

Wer nicht auf diese Schulen geht und sich fristgerecht ins Wählerverzeichnis eintragen ließ, wählt im Rathaus. Näheres dazu in der Rubrik zur JuPa-Wahl.

Welche Rechte hat das Jugendparlament?

Das Jugendparlament muss in Jugendangelegenheiten angehört werden. Deshalb dürfen die Mitglieder des Jugendparlaments in den Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse reden und auch Anträge stellen. Dies gilt auch für nichtöffentliche Sitzungen des Gemeinderats und dessen Ausschüsse für die Tagesordnungspunkte mit Jugendrelevanz.

Hat das Jugendparlament auch Geld für Projekte zur Verfügung?

Das Jugendparlament hat 3.000 Euro im Jahr für die Finanzierung seiner Projekte zur Verfügung.

Bekommen Mitglieder des Jugendparlaments Geld?

Ja. Die Mitglieder des Jugendparlaments erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Jugendparlaments eine ehrenamtliche Entschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 8 Euro/Stunde.