Gesamtelternbeirat der Biberacher Schulen

Die Aufgaben und Rechte des Gesamtelternbeirat der Biberacher Schulen ergeben sich aus § 30 der Verordnung des Kultusministeriums für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen (Elternbeiratsverordnung) bzw. § 58 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz.

Dazu gehören insbesondere,

  1. die Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen der Stadt Biberach berühren,
  2. zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens in Biberach sowie für Fragen der Erziehung beizutragen,
  3. Anregungen und Wünsche einzelner Vertreter der Eltern, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, zu unterstützen,
  4. Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde zu richten,
  5. bei der Festlegung der beweglichen Ferientage gemäß § 3 Abs. 3 der Ferienverordnung mitzuwirken.

Mitglieder des Gesamtelternbeirats der Biberacher Schulen sind gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden (oder deren Vertreter) der Elternbeiräte aller Schulen der Stadt Biberach sowie die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte der staatlich anerkannten Ersatzschulen im Gebiet der Stadt Biberach. Regelmäßig sind auch die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte der Landkreis-Schulen in Biberach und von umliegenden Gemeinden zu den Sitzungen eingeladen.

Wenn Sie ein Anliegen haben oder mit dem Gesamtelternbeirat in Kontakt treten wollen: Melden Sie sich bitte!