Flüchtlinge

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" heißt es in Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Damit hat das Asylrecht in Deutschland Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.

Auch in der Stadt Biberach wurden in den vergangenen Monaten an zahlreichen Standorten Flüchtlinge untergebracht. Verschiedene Organisationen, Vereine und Einzelpersonen unterstützen und ergänzen die hauptamtlichen Akteure. Diese unersetzliche, wichtige Ergänzung in der aktuellen Arbeit mit geflüchteten Menschen wurde in den letzten Monaten weiter ausgebaut.

Um Neuankömmlinge, Ehrenamtliche und alle Interessierten auf einer gemeinsamen Homepage zu informieren, kooperiert der Integrationsbeauftrage der Stadt Biberach im Bereich "Flüchtlinge" mit der Website der Ökumenischen Migrationsdienst von Caritas und Diakonie.

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