FAQ zu Flüchtlingen

Trotz vieler Berichte in den Medien gibt es immer noch Unklarheiten und viele offene Fragen zum Thema „ Flüchtlinge in Biberach“. Nachfolgend Fragen und Antworten dazu.

Stimmt es, dass Asylbewerber mehr Geld bekommen als Hartz-IV-Empfänger?

Asylbewerber sind Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren sind und einen Aufenthaltstitel der Gestattung haben, die also noch auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten. Sie leben in dieser Zeit in einer Gemeinschaftsunterkunft (vorläufige Unterbringung) des Landkreises. Zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bekommen sie während dieser Zeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

Für eine volljährige alleinstehenden Person sind das derzeit 320 Euro monatlich. Ehepaare bekommen zusammen 576 Euro. Für Kinder staffelt es sich von 206 bis 259 Euro monatlich, je nach Alter. Mit diesem Geld haben sie den gesamten Lebensunterhalt zu decken. Das heißt, sie müssen davon ihre Nahrungsmittel, Kleidung, Hygieneartikel, Wasch- und Putzmittel kaufen und Fahrkosten bestreiten. Die Kosten der Unterkunft, also Nebenkosten und Inventar, werden vom Landkreis in der Gemeinschaftsunterkunft als Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Menschen im Arbeitslosengeld-II-Bezug, also mit Hartz IV, bekommen einen höheren Geldbetrag (409 Euro plus angemessene Miete und Nebenkosten als Alleinstehender). Sie müssen damit auch den gesamten Lebensunterhalt und notwendige Ausstattungsersatzbeschaffungen decken.

 

Stimmt es, dass Asylsuchende besser über ihre Rechte und Leistungen informiert werden als Deutsche?

Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, werden sie in einer Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen. Dort gibt es in der Regel einen Sozialdienst, der für die wichtigsten Fragen zur Verfügung steht. Dabei stehen vor allem Fragen des täglichen Lebens im Vordergrund. Im Vergleich mit anderen Migranten haben Asylsuchende den Vorteil, dass sie zu Beginn nicht extra eine Beratungsstelle aufsuchen müssen. Andere Zuwanderergruppen wie zum Beispiel Personen aus der Europäischen Union oder Fachkräfte aus dem Ausland erkundigen sich zunächst über die Firma, bei Bekannten, im Rathaus oder bei der Ausländerbehörde, wo sie die gewünschten Informationen erhalten.

In Biberach bieten die Caritas und das Deutsche Rote Kreuz Beratung für Personen ab 28 Jahren an. Der Jugendmigrationsdienst des CJD macht Beratung für Migranten von zwölf bis 27 Jahren. Deutsche Zugezogene und Einwohner können sich ebenfalls an das Bürgerbüro im Rathaus wenden, um wichtige Auskünfte zu erhalten. Und sie können sich in deutscher Sprache über das Internet informieren. Das ist ein großer Vorteil für Menschen, die deutsch sprechen und lesen können, denn umfangreiche Informationen in verschiedenen Sprachen gibt es bisher nur in großen Städten.

Stimmt es, dass Flüchtlinge ansteckende Krankheiten nach Deutschland bringen?

Das kann nicht komplett ausgeschlossen werden. Zum einen kommen Flüchtlinge aus vom Krieg zerrütteten oder sehr armen Ländern, in denen Impfprogramme schon seit Jahren hinten anstehen. Zum anderen haben hoch ansteckende Infekte in den großen Unterkünften leichteres Spiel, sich auszubreiten.

Die meisten Infektionskrankheiten, die von Flüchtlingen oder auch anderen Personen ausgehen können, sind in Deutschland allerdings längst bekannt und wir können uns gut gegen sie schützen, z. B. durch einen vollständigen Impfschutz.

Das Robert-Koch-Institut, ein Forschungsinstitut für Infektionskrankheiten, erklärt, dass Stichproben aus den vergangenen Jahren ergeben haben, dass Ausbrüche von Infektionskrankheiten in Flüchtlingsheimen in der Mehrheit nicht auf eingeschleppte Erreger zurückzuführen sind. Die meisten Menschen hätten sich hierzulande angesteckt. Asylbewerber seien deshalb vielmehr eine gefährdete als eine gefährdende Gruppe. Um sie selber und auch die Bevölkerung zu schützen, erhalten Asylsuchende in der Regel die empfohlenen Schutzimpfungen.

 

 

Stimmt es, dass Flüchtlinge arbeiten dürfen?

Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, also Personen mit einer Asylberechtigung (Schutzstatus nach § 25 Abs. 1, Abs. 2, 1. oder 2. Alternative oder Abs. 3 AufenthG), die vom Bundesamt einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, also Personen die noch im Asylverfahren sind: Außer bei Menschen aus sicheren Herkunftsländern, die nach dem 31.08.15 einen Asylantrag gestellt haben, besteht nach den ersten drei Monaten Aufenthalt mit Gestattung in Deutschland ein grundsätzlicher Zugang zum Arbeitsmarkt (§ 61 Abs. 2 AsylG). Diese muss vorher bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Grundsätzlich ist die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Arbeitsagentur ein, die Person muss sich nicht selbst um die Zustimmung bemühen. Diese Möglichkeit besteht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens.

Personen mit einer Duldung (abgelehnte Asylbewerber) müssen die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei ihrer Ausländerbehörde einholen. Die Ausländerbehörde entscheidet im Einzelfall, ob eine Genehmigung zu einer Beschäftigung erteilt wird. Grundsätzlich muss eine Person die eine Duldung hat, einen Pass der Ausländerbehörde vorlegen, um eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Wird das nicht vorgelegt, kann es zu einem Beschäftigungsverbot führen, da man damit seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt (§ 60a Abs. 6 AufenthG).

Für junge Geduldete bzw. abgelehnte Asylbewerber wurde mit dem Integrationsgesetz eine Möglichkeit zur Genehmigung einer Ausbildung geschaffen. Der Gesetzgeber hat die Duldungserteilung für eine Ausbildung an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:

  1. es dürfen keine Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen,
  2. der Betroffene darf nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen und
  3. er darf die Aufenthaltsbeendigung durch sein Verhalten nicht verschuldet haben, (§ 60 Abs.2 S.4 und § 18a Abs.1 a AufenthG), das heißt, er muss einen Pass vorlegen.

 Mit dieser 3+2-Regelung wurde eine weitere Duldungsregelung geschaffen, die Auszubildenden und Arbeitgebern Planungssicherheit gibt, weil sie den Aufenthalt für die Dauer der Ausbildung sichert. Darüber hinauskönnen diese Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie eine Arbeitsstelle aufnehmen können, die ihrer Ausbildung entspricht.

Da das Ausländerrecht sehr differenziert ist, sollte man sich vor Aufnahme einer Beschäftigung bzw. vor Einstellung einer ausländischen Person, unbedingt mit dem zuständigen Ausländeramt in Verbindung setzen. Für Personen mit Wohnsitz in Biberach ist die städtische Ausländerbehörde zuständig. Die Ausländerbehörde im Landratsamt ist für Personen zuständig, die im Landkreis Biberach wohnen.

 

Stimmt es, dass Flüchtlinge den Führerschein bezahlt bekommen?

Menschen im Arbeitslosengeld II Bezug (Hartz IV), dazu gehören auch viele anerkannte Flüchtlinge, können zum Zweck der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss zum Führerschein vom Jobcenter erhalten.

Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt und es unmöglich ist, den Arbeitsplatz zu den gegebenen Arbeitszeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Dies wird vom Jobcenter sehr streng geprüft und nur in Ausnahmefällen genehmigt. Jeder Hilfeempfänger muss, wenn er diese Förderung bekommt, auch einen Eigenanteil an den Kosten des Führerscheins tragen.

Die Möglichkeit der Führerscheinförderung gilt nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Menschen im Arbeitslosengeld II unabhängig von ihrer Nationalität, also auch für jeden Deutschen.

 

Stimmt es, dass Flüchtlinge uns die Arbeitsplätze wegnehmen?

Nein. Im Landkreis Biberach gibt es deutlich mehr offene Arbeitsstellen als mit Deutschen oder EU-Bürgern besetzt werden können. Zudem sind Flüchtlinge häufig bereit auch Arbeiten zu übernehmen, die eher unbeliebt sind. Es können, dank der Flüchtlinge nun Stellen besetzt werden, die seit Längerem unbesetzt waren, da passende und motivierte Bewerber gefehlt haben. Bereits jetzt können zudem von den Firmen im Landkreis Biberach nicht alle Facharbeiterstellen besetzt werden.

Nach den vorhandenen Prognosen verschärft sich diese Situation in der Zukunft. Die von den Firmen verstärkt angebotenen Ausbildungsstellen bleiben aktuell zum Teil unbelegt, da eine nicht ausreichende Zahl von Ausbildungsplatzbewerbern zur Verfügung steht. Junge Flüchtlinge vergrößern die Zahl der Ausbildungsplatzbewerber und tragen langfristig dazu bei, dem Facharbeitermangel entgegenzuwirken.

Insgesamt sind die Flüchtlinge ein Gewinn für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Landkreis Biberach.

Stimmt es, dass Flüchtlinge verreisen dürfen?

Solange Flüchtlinge im Asylverfahren sind, dürfen sie nicht ins Ausland reisen. Nach der Anerkennung als Flüchtling sind Auslandsreisen gestattet, außer in das Heimatland. Bei anerkannten Flüchtlingen die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, ist vor Reisebeginn die Genehmigung des Jobcenters notwendig. Dabei wird vom Jobcenter eingehend geprüft, wie die Finanzierung erfolgt. Sollte beides nicht nachvollziehbar sein, werden die Leistungen bis auf Weiteres eingestellt.

Da wir in Europa mit offenen Grenzen leben, könnten Asylbewerber auch ohne Kontrolle in ein europäisches Land reisen. Wenn sie dort oder auf der Rückreise kontrolliert werden, kann es sein, dass sie Schwierigkeiten bekommen, da ihre Papiere für Deutschland ausgestellt wurden. Eine Reise ins Heimatland ist möglich, wenn der oder die Geflüchtete einen Pass aus dem Heimatland hat, mit der Gefahr, dass es negative Auswirkungen auf den Aufenthalt in Deutschland hat.

 

Stimmt es, dass Flüchtlingen in Deutschland Smartphones finanziert werden?

Nein, das stimmt nicht. Tatsächlich kommen die meisten Flüchtlinge schon mit einem Smartphone in Deutschland an. Gekauft haben sie es meist in ihrem Heimatland.

Für Flüchtlinge sind Smartphones unter anderem für drei Dinge sehr wichtig: Sie koordinieren damit ihre Flucht. Sie können mit Fluchthelfern in Verbindung bleiben und auf der Karte ihre Route abrufen. Außerdem kann ein Smartphone mit verschiedenen Übersetzungs-Apps dolmetschen. Das ist besonders wichtig im Umgang mit den Behörden der verschiedenen Länder auf dem Fluchtweg. Letztlich ist das Smartphone eine kostengünstige und oft die einzige Möglichkeit, um mit zurückgebliebenen Familienmitgliedern und Freunden in Kontakt zu bleiben.

Übrigens sind in vielen Ländern, aus denen Flüchtlinge kommen, Smartphones gar nicht so teuer. Manche Hersteller produzieren für den Markt in ärmeren Ländern extra billigere Geräte mit zum Beispiel weniger Leistung oder einer schlechteren Kamera. Oder gebrauchte Geräte werden repariert, die Daten gelöscht und dann im Nahen Osten günstig verkauft.

 

Stimmt es, dass Flüchtlingskinder unsere Plätze in den Kindertagesstätten belegen?

Seit Beginn der „Flüchtlingswelle“ im Winter 2015 haben viele Familien in Biberach eine neue Heimat gefunden. Die Kinder haben mit dem Besuch einer Kindertageseinrichtung die Möglichkeit, Integration durch das Zusammensein mit anderen Kindern zu erfahren – Kinder, von denen und mit denen sie die deutsche Sprache und damit die neue Kultur erlernen können.

Tatsächlich hat jedes in Biberach registrierte Flüchtlingskind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit Januar 2016 wurden vom Landratsamt, Amt für Flüchtlinge und Integration, bei der Stadt Biberach 69 Kinder gemeldet. Die Stadt Biberach teilt die Flüchtlingskinder in Abstimmung mit den infrage kommenden Einrichtungen einer Kindertageseinrichtung zu. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Ziel ist es zum Beispiel, zunächst nur zwei Flüchtlingskinder je Gruppe unterzubringen. Kinder aus Flüchtlingsfamilien erhalten in der Regel auch keine Ganztagsbetreuungsplätze.

Besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kindertageseinrichtungen, die sich ohne Übergangsfrist auf diese neue Herausforderung eingestellt und die Aufgabe mit Bravour gemeistert haben. Die Kindertageseinrichtungen tragen wesentlich dazu bei, dass sich die Kinder sicher fühlen und die deutsche Sprache spielerisch erlernen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration. Ein Junge zu seiner Mutter: „Mama, der Junge ist zu uns in den Kindergarten geflüchtet – jetzt passen wir auf ihn auf!“

 

Stimmt es, dass sich Flüchtlinge auf unsere Kosten die Zähne sanieren lassen?

In welchen Fällen Asylbewerber medizinische Leistungen erhalten können, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz in § 4 AsylbLG (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt). Zur Behandlung von geflüchteten Menschen steht dort: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. (…) Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“

Der Gesetzestext zeigt: Die medizinische Behandlung von Asylbewerbern erfolgt nur, wenn sie auch zwingend medizinisch notwendig ist. Dasselbe gilt für die Behandlung durch einen Zahnarzt. Nur wenn ein Asylbewerber durch einen kranken Zahn Schmerzen hat oder bei Nichtbehandlung einer Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheit ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommt, kann dieses auf Kosten des Sozialamtes von einem Zahnarzt versorgt werden. Denkbar ist z. B. eine Zahnfüllung oder auch ein Ziehen des erkrankten Zahns.

Die durch den Zahnarzt erbrachte Leistung muss wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Ein Ersatz eines gezogenen Zahns hingegen erfolgt nur in absoluten Notfällen, nämlich wenn die Versorgung mit Zahnersatz aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Damit knüpft der Gesetzgeber die Versorgung mit Zahnersatz an sehr strenge Voraussetzungen. Nur wenn eine Versorgung mit Zahnersatz aus medizinischer Sicht unaufschiebbar ist, werden die Behandlungskosten hierfür vom Sozialamt übernommen. Hierbei wird bei der Höhe des Versorgungsanspruchs an die Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen angeknüpft. Möchte der Flüchtling einen über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehenden Zahnersatz, so muss er die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen. Der Fokus liegt somit auf kurzfristigen Behandlungen, die unumgänglich sind.

 

Stimmt es aber, dass vor allem junge alleinstehende männliche Flüchtlinge nach Biberach kommen?

Im Jahr 2016 wurden 1115 Flüchtlinge dem Landkreis Biberach zugewiesen. Davon waren circa zwei Drittel männlich und ein Drittel weiblich: 707 männliche Personen, davon 207 unter 16 Jahren, und 408 Frauen und davon 196 unter 16 Jahren.

Im Jahr 2017 wurden bisher 95 Personen zugewiesen: 58 Männer, davon 20 unter 16 Jahren und 37 Frauen, davon 15 unter 16 Jahren. (Zahlen Landratsamt)

Die Zahlen zeigen, dass es stimmt, dass mehr Männer in den Landkreis Biberach gekommen sind. Allerdings hat die Gesamtzahl in den letzten Monaten stark abgenommen. Das vor allem Männer kommen, liegt daran, dass es für Frauen und Mädchen auf der Flucht zu gefährlich ist.

Zum einen ist der Weg über das Mittelmeer in überfüllten Schiffen gefährlich. Dazu kommt die Sorge vor sexueller Gewalt auf diesem langen Weg. Familien wählen eher einen Sohn, als eine Tochter aus. Er hat mehr Chancen, diese Reise zu überstehen, um die Familie aus einem sicheren Land aus zu unterstützen oder nachzuholen.

Verheiratete Männer gehen oft ohne Familie, weil die Flucht riskant ist. Ein Großteil der Frauen und Kinder, die in Europa Asyl beantragen, reisen in männlicher Begleitung ein (ProAsyl). Der Eindruck, dass mehr junge Männer kommen, kann auch durch die präsenten großen Unterkünfte kommen, die derzeit übergangsweise mehr mit alleinstehenden Männern belegt sind.