07.11.2014

Mit dem Rad durch die dunkle Jahreszeit

Seit 26. Oktober sind die Uhren wieder auf Winterzeit umgestellt. Das ist aber kein Grund, auf das Radfahren zu verzichten. Allerdings ist eine Licht-Inspektion sinnvoll, um sicher durch die dunkle Jahreszeit zu kommen. Eine intakte und vollständige Fahrradbeleuchtung ist ohnehin Pflicht. Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg (AGFK-BW) gibt Tipps für die spätherbstliche Licht-Inspektion.

; © AGFK-BW/helios.bz

„Gib ACHT in der Nacht!“ Dieser Reim ist mehr als ein schlichter Appell fürs sichere Fahrradfahren: Er ist zudem ein praktischer Merksatz, wenn es um die Inspektion der Radbeleuchtung geht. Denn genau acht Stellen am Fahrrad sollten im Dunkeln leuchten. Das geschieht einerseits aktiv durch LEDs, Glüh- oder Halogenlampen, andererseits passiv durch reflektierende Flächen, die aufleuchten, wenn sie angestrahlt werden. Beim Licht-Check ist es sinnvoll, das Rad von vorne nach hinten abzugehen, um keine Leuchtstelle zu vergessen.

1. Frontscheinwerfer: Dafür eignen sich besonders Halogen- oder LED-Leuchten. Seit vorigem Jahr sind neben Lichtanlagen, die von einem Dynamo gespeist werden, auch batteriebetriebene Leuchten zulässig. Ein Testlauf mit drehenden Rädern und angelegtem Dynamo zeigt, ob die Lampen funktionieren. Der Scheinwerfer sollte laut Gesetz eine Lichtstärke von mindestens zehn Lux auf zehn Meter aufweisen. Für eine bessere Sicht sorgen stärkere Lampen zwischen 30 und 40 Lux.

2. Weißer Frontreflektor: Einige Halogen-Frontscheinwerfer haben bereits Reflektoren integriert. Ist dies nicht der Fall, sollte ein zusätzlicher Reflektor angebracht werden.

3. und 4. Reflektoren an Vorder- und Hinterrad: Neben Reflektoren, die in den Speichen der Räder befestigt werden, sind auch reflektierende Streifen für den Reifen zulässig.

5. und 6. Reflektoren an den Pedalen: An jedem Pedal sollten Reflektoren befestigt sein, die nach vorne und hinten wirken.

7. Rücklicht mit eingebautem Reflektor. Wichtig: Das Rücklicht sollte mindestens 25 Zentimeter über dem Boden und idealerweise am Gepäckträger angebracht sein.

8. Roter Rückstrahler: Moderne LED-Leuchten verfügen zusätzlich über eine Standlichtfunktion. Diese ist zwar laut Gesetz in Deutschland noch keine Pflicht, erhöht aber die Sicherheit im Straßenverkehr. Übrigens: Blinkendes Licht, das viele Radfahrer bevorzugen, weil sie damit besser gesehen werden, ist nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Anhänger nicht vergessen: Fahrradfahrer, die mit Anhänger unterwegs sind, müssen auch diesen mit einer funktionstüchtigen Lichtanlage ausstatten. Verdeckt der Anhänger den roten Rückstrahler, muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Schlussleuchte versehen werden.

Mangelnde Beleuchtung kann teuer werden: Wer ohne ausreichende Beleuchtung im Dunkeln unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro und 35 Euro bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern. Eine intakte und vollständige Fahrradbeleuchtung schont nicht nur den Geldbeutel, sondern erhöht auch den Spaß am Radeln.