Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Biberach ist als vorbereitender Bauleitplan das zentrale kommunale Planungsinstrument zur Steuerung der langfristigen Siedlungsentwicklung im Verwaltungsraum.

Die Verwaltungs­gemeinschaft Biberach wurde im Rahmen der Gemeinde­reform in den 70er-Jahren gebildet. Sie setzt sich zusammen aus der Stadt Biberach und den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen. Mit einer Größe von 300 km² ist die Verwaltungs­gemeinschaft Biberach die Drittgrößte in Baden-Württemberg.

Die Aufstellung des Flächen­nutzungs­plans wurde der Stadt Biberach übertragen. Beschlussorgan ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungs­gemeinschaft.

Die Aufgabe des Flächennutzungsplanes (FNP) besteht darin,

  • eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Allgemeinwohl entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten,
  • teilweise konkurrierende Flächenansprüche zu koordinieren und
  • damit einen wesentlichen Beitrag für eine menschenwürdige Umwelt zu leisten.

Der FNP stellt für den gesamten Verwaltungsraum die zukünftige Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, bis zu einem festgelegten Zieljahr in ihren Grundzügen dar.

Der FNP entfaltet in der Regel keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber Privatpersonen, ebenso besteht kein Anspruch auf Umsetzung der Planinhalte. Der FNP hat jedoch eine selbstbindende Wirkung für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sowie für die Träger öffentlicher Belange, soweit diese bei der Planaufstellung beteiligt waren und der Planung nicht widersprochen haben. 


Flächennutzungsplan 2035 (im Verfahren)

Der Flächennutzungsplan soll im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung in seiner Gesamtheit fortgeschrieben werden. Hierbei wird aufgrund der dynamischen Entwicklung in der Verwaltungsgemeinschaft insbesondere auch die Ausweisung von neuen Bauflächen zu berücksichtigen sein, die Entwicklungen in der Verkehrsplanung, aber auch die Belange des Umweltschutzes und der Landschaftspflege.

Der Gemeinsame Ausschuss fasste am 20.12.2023 den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan 2035.

Das Regierungspräsidium Tübingen entscheidet binnen Monatsfrist (aus wichtigen Gründen bis zu drei Monate verlängerbar) über die Genehmigung des Flächennutzungsplans 2035. Sobald die Genehmigung erteilt ist, erfolgt die amtliche Bekanntmachung der Genehmigung, mit welcher der Flächennutzungsplan 2035 wirksam wird.

Vorlage 2023/204 - Flächennutzungsplan 2035 - Feststellungsbeschluss [PDF: 104 kB]

Anlage 1.1: Flächennutzungsplan 2035 - Abwägungstabelle Stellungnahmen Offenlage [PDF: 718 kB]

Anlage 1.2: Flächennutzungsplan 2035 - Abwägungstabelle Stellungnahmen erneute Offenlage [PDF: 2.1 MB]

Anlage 2.1: Flächennutzungsplan 2035 - Planteil Nord Index 4 [PDF: 14.9 MB]

Anlage 2.2: Flächennutzungsplan 2035 - Planteil Süd Index 4 [PDF: 11 MB]

Anlage 2.3: Flächennutzungsplan 2035 - Legende [PDF: 153 kB]

Anlage 3.1: Flächennutzungsplan 2035 - Übersicht Planänderungen zur erneuten Offenlage [PDF: 20.6 MB]

Anlage 3.2: Flächennutzungsplan 2035 - Übersicht Planänderungen zum Feststellungsbeschluss [PDF: 4.4 MB]

Anlage 4.1: Flächennutzungsplan 2035 - Begründung [PDF: 1.2 MB]

Anlage 4.2: Flächennutzungsplan 2035 - Umweltbericht [PDF: 941 kB]

Anlage 4.3: Flächennutzungsplan 2035 - Umweltsteckbriefe [PDF: 25.9 MB]

Anlage 4.4: Flächennutzungsplan 2035 - Natura 2000 Vorprüfung [PDF: 3.1 MB]

Anlage 5.1: Flächennutzungsplan 2035 - Artenschutzprüfung [PDF: 210 kB]

Anlage 5.2: Flächennutzungsplan 2035 - Artenschutzsteckbriefe [PDF: 9.5 MB]

Anlage 6.1: Flächennutzungsplan 2035 - Bedarfsnachweis Wohnen [PDF: 490 kB]

Anlage 6.2: Flächennutzungsplan 2035 - Bedarfsnachweis Gewerbeflächenentwicklungskonzept 2035 [PDF: 3 MB]