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Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin schon einmal verheiratet, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Voraussetzungen

  • Die Eheschließenden
    • müssen volljährig sein,
    • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
    • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
  • Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss beendet sein (zum Beispiel durch Scheidung oder Tod).

Zuständige Stelle

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Verfahrensablauf

Sie melden sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.

Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen.
Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.
Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate.
Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
    Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
    Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
  • bei einer Vorehe
    Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine Sterbeurkunde.
    Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
  • bei einer vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft
    Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft beziehungsweise eine Sterbeurkunde

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen.

Hinweis: Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit.
Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen.
Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.

Kosten

  • Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): EUR 65,00
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00

Hinweis: Weitere Kosten beim Standesamt oder bei Justizbehörden sind möglich (zum Beispiel für die Nachprüfung der Ehefähigkeit oder für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjustizverwaltung).

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Freigabevermerk

28.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Ergänzende Informationen zum Heiraten in Biberach: Termine für Trauung einschließlich am Samstag

Trauungen sind in Biberach nach individueller Absprache wie folgt möglich:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils vormittags und nachmittags,
  • Freitagvormittags (letzter Termin um 12:00 Uhr).

Zusätzlich können Sie sich an folgenden Samstagsterminen vormittags das Ja-Wort geben:

  • 20. April 2024
  • 04. Mai 2024
  • 11. Mai 2024
  • 25. Mai 2024
  • 08. Juni 2024
  • 15. Juni 2024
  • 22. Juni 2024
  • 06. Juli 2024
  • 13. Juli 2024
  • 10. August 2024
  • 24. August 2024
  • 07. September 2024
  • 21. September 2024
  • 12. Oktober 2024
  • 19. Oktober 2024
  • 14. Dezember 2024

Gerne reservieren wir Ihnen rechtzeitig Ihren Trautermin. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.

Ergänzende Informationen zum Heiraten in Biberach: Unsere Trauzimmer

Für Ihre Trauung können Sie zwischen vier Trauräumen wählen:

  • Trauzimmer im Klösterle, Hindenburgstr. 29, bis 25 Personen
  • Raum im Roten Bau, Waldseer Str. 31, bis 40 Personen
  • Ratssaal im Rathaus, Marktplatz 7/1, bis 80 Personen
  • Wieland-Gartenhaus, Saudengasse 10/1, bis 25 Personen, in den Monaten April bis Oktober

Weitere Auskünfte zu den Trauräumen erteilt Ihnen gerne unser Standesamt.

Nachfolgend sehen Sie einige Fotoimpressionen unserer Trauräume. Für Großansicht bitte Bild anklicken.

Fristen

keine

Hinweise

keine