20.10.2023

Stadtbildsatzung ist rechtskräftig

Im Februar hatte der Gemeinderat entschieden, die aus dem Jahr 2013 stammende Stadtbildsatzung zu ändern. Mit der Änderung der „Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Kernstadtbereich der Stadt Biberach“ wird unter anderem geregelt, dass es künftig auch in der historischen Altstadt unter den genannten Voraussetzungen erlaubt ist, auf den Dächern Anlagen zur Nutzung von Solarenergie zu installieren. Nach der abgeschlossenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde die Änderung vom Gemeinderat nun final als Satzung beschlossen.

Lediglich vier Stellungnahmen waren zum Entwurf der Satzungsänderung eingegangen. Neben einem Bürger hatten sich das Landesamt für Denkmalpflege, die Handwerkskammer und die IHK Ulm zu den Plänen geäußert.

Letztere kritisierte die Regelungen zu wechselnden Werbeanlagen. Diese würden den örtlichen stationären Handel im Zeitalter der Digitalisierung gegenüber der Online-Konkurrenz benachteiligen. Von diesem Verbot sind laut Stadtverwaltung aber keine digitalen Werbeformate in Schaufenstern der Geschäfte betroffen, weshalb eine Benachteiligung nicht erkennbar sei. Im öffentlichen Raum sollen solche Anlagen hingegen wegen des Erhalts des historischen Stadtbilds weiterhin ausgeschlossen bleiben. Auch die restlichen Stellungnahmen führten nicht zu einer Änderung von Planinhalten.

Nach dem einstimmigen Votum des Gemeinderats und der entsprechenden Bekanntmachung ist die Satzungsänderung seit vergangener Woche in Kraft.