Stadtbildsatzung ist rechtskräftig
Lediglich vier Stellungnahmen waren zum Entwurf der Satzungsänderung eingegangen. Neben einem Bürger hatten sich das Landesamt für Denkmalpflege, die Handwerkskammer und die IHK Ulm zu den Plänen geäußert.
Letztere kritisierte die Regelungen zu wechselnden Werbeanlagen. Diese würden den örtlichen stationären Handel im Zeitalter der Digitalisierung gegenüber der Online-Konkurrenz benachteiligen. Von diesem Verbot sind laut Stadtverwaltung aber keine digitalen Werbeformate in Schaufenstern der Geschäfte betroffen, weshalb eine Benachteiligung nicht erkennbar sei. Im öffentlichen Raum sollen solche Anlagen hingegen wegen des Erhalts des historischen Stadtbilds weiterhin ausgeschlossen bleiben. Auch die restlichen Stellungnahmen führten nicht zu einer Änderung von Planinhalten.
Nach dem einstimmigen Votum des Gemeinderats und der entsprechenden Bekanntmachung ist die Satzungsänderung seit vergangener Woche in Kraft.