21.12.2023

Neufassung der Stellplatzsatzung - Beteiligungsprozess startet

Die Stellplatzsatzung der Stadt Biberach stammt aus dem Jahr 1997 und ist zuletzt 2016 geringfügig geändert worden. Jetzt stößt die Stadt eine Neufassung an. „Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren verändert, die Satzung ist nicht mehr stimmig“, sagte Baubürgermeister Christian Kuhlmann im Gemeinderat. Mit zwei Varianten geht es im nächsten Schritt in eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, um ein möglichst umfassendes Meinungsbild zu erhalten.

Die bisherige Satzung teilt das Gemeindegebiet in drei Zonen auf, für die unabhängig von der Wohnungsgröße oder anderen Faktoren ein bestimmter Stellplatzschlüssel festgesetzt ist. Dieses doch recht starre Konstrukt entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen, wie Baubürgermeister Kuhlmann im Gemeinderat verdeutlichte. Die Zahl der Ein- und Zwei-Personen-Haushalte nehme stetig zu, die Baukosten seien deutlich gestiegen, Tiefgaragen beispielsweise führten zu erheblichen Mehrkosten – diese und weitere Gründe hätten bundesweit eine Diskussion über die Reduzierung der geforderten Stellplatzanzahl ausgelöst.

Mit der Satzungsänderung sollen laut Verwaltung der Stellplatznachweis an den tatsächlichen Bedarf angepasst, die Entscheidungsspielräume von Bauherren erhöht, der demografische Wandel berücksichtigt, mehr Transparenz geschaffen und außerdem die Anzahl der Fahrradabstellplätze geregelt werden. Letztere müssen seit einer Änderung der Landesbauordnung im Jahr 2019 zwar eingerichtet werden, für Wohnungen gibt es aber keine gesetzliche Vorgabe zur Anzahl. Bislang sind pro Wohneinheit pauschal zwei Fahrradstellplätze gefordert.

Drei verschiedene Zonen

Kuhlmann präsentierte im Gemeinderat die Varianten 2a und 2b für die Neufassung. Bei beiden sind drei unterschiedliche Zonen berücksichtigt. Zone 1 umfasst die Altstadt, Zone 2 die Kernstadt mit den Ortsteilen Rißegg/Rindenmoos und Mettenberg, Zone 3 die Ortsteile Stafflangen und Ringschnait. Bei Variante 2a sind in Zone 1 bei Wohnungsgrößen bis 50 Quadratmeter 0,75 Stellplätze vorgesehen, bei einer Wohnungsgröße von 50 bis 100 Quadratmeter 1,0 Stellplätze und bei allen Wohnungen größer als 100 Quadratmeter 1,25 Stellplätze. In Zone 2 werden bei allen Wohnungsgrößen jeweils 0,25 Stellplätze mehr gefordert. In Zone 3 sieht diese Variante 1,0 Stellplätze (bis 50 Quadratmeter), 1,5 Stellplätze (50 bis 100 Quadratmeter) und 2,0 Stellplätze (mehr als 100 Quadratmeter) vor.

Bei Wohnungen für Schüler und Studenten, bei Alten- und Pflegewohnungen sowie beim geförderten Sozialwohnungsbau würde der ermittelte Bedarf bei Variante 2a um 25 Prozent reduziert. Bei allen Berechnungen gilt eine Aufrundung ab dem Wert von 0,5 auf einen vollen Stellplatz. Variante 2b sieht noch eine weitere Reduzierung der nachzuweisenden Stellplätze vor. So sind hier beispielweise in der Altstadt 0,5 Stellplätze für Wohnungen unter 50 Quadratmeter angegeben. Bei den genannten Sondernutzungsformen würde der Bedarf bei dieser Ausführung um 50 Prozent reduziert. Der Bauausschuss hatte in einer nichtöffentlichen Beratung die Variante 2a favorisiert. Bei den Fahrradabstellplätzen gibt es für das gesamte Stadtgebiet nur eine Zone. Zugrunde gelegt werden dieselben Wohnungsgrößen. Variante 3a sieht die Stellplatzschlüssel 1,0, 2,0 und 3,0 vor, Variante 3b 1,0, 1,5 und 2,0.

Entscheidung im Frühjahr

Mit diesen Varianten soll nun die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gestartet werden, erklärte Kuhlmann. „Auf Basis dieser Beteiligung entscheiden Sie dann im Frühjahr, in welche Richtung es gehen soll“, sagte er zu den Gemeinderäten.

Die Fraktionen begrüßten die geplante Neufassung. Rudolf Brüggemann (Grüne) erklärte, es sei richtig, die Anzahl der Stellplätze an die Wohnungsgröße anzupassen. Wer mehr Stellplätze bauen wolle, könne dies ja tun. Er bat darum, die Qualität der Fahrradabstellplätze anhand der Landesbauordnung entsprechend auszurichten.

Sie könne die Vorlage nachvollziehen und begrüße diese auch in Teilen, sagte Flavia Gutermann (FW). Weniger Stellplätze führten zu geringeren Mieten. Sie bedauerte, dass ein Beteiligungsprozess erfolgt. Deren Nutzen sei in ihren Augen zweifelhaft. Gutermann sprach sich für die Option 2a aus. „2b verursacht nur Chaos.“

Lutz Keil (SPD) stellte fest, dass Platz Geld koste und ging darauf ein, dass ein Mittelweg gefunden werden müsse. „2a ist als Zwischenschritt vermutlich am vernünftigsten.“ Er sei gespannt, wie die Wohnungsbauträger auf die Varianten reagieren.

Günter Warth (FDP) betonte die Bedeutung von Investoren. In nächster Zeit stünden einige Entscheidungen an, da sei es gut, wenn die Stadt bei den Stellplätzen vorangehe und die Bedingungen etwas abmildere. „Wir wollen uns jetzt noch nicht festlegen, welche Variante zu befürworten ist.“ Grundsätzlich sei seine Fraktion für eine „investorenfreundliche Ausrichtung“.

Friedrich Kolesch (CDU) verwies darauf, dass die Angelegenheit durchaus komplex sei. Bauträger würden so wenig Stellplätze wie möglich wollen, aber das Auto sei nach wie vor das beliebteste Verkehrsmittel. Die bisherigen Stellplatz-Anforderungen seien sicherlich überholt, Variante 2b fordere aus seiner Sicht aber deutlich zu wenig Stellplätze. „Die Beteiligung der Bauträger kann für uns keine Entscheidungsgrundlage sein, die wollen am liebsten null“, so Kolesch abschließend.

Bei einer Enthaltung sprach sich der Gemeinderat einstimmig für eine Änderung der Satzung und die nun folgende Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Die Ortschaftsräte werden sich parallel dazu mit dem Entwurf befassen.