Kostenlose RSA-Schulung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass nur Personen, die eine solche RSA-Schulung aufweisen, Tätigkeiten der Verkehrssicherung im öffentlichen Straßenraum übernehmen dürfen.
Ziel der Schulung soll es sein, dass Vereine und Institutionen ihre Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ausrichten, ohne dabei auf einen Verkehrssicherer zurückgreifen zu müssen und so Kosten eingespart werden können.
Eine Anmeldung ist bis Sonntag, 12. Mai, per E-Mail an ordnungsamt@biberach-riss.de möglich. Bei der Anmeldung muss die Tätigkeit genannt werden, die der Verein beziehungsweise die Institution ausübt.