14.11.2023

Kommunale Wärmeplanung: Stellungnahmen bis Ende November einreichen

Die Stadt erstellt aktuell einen Kommunalen Wärmeplan nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Bei einer Bürgerinformationsveranstaltung sind am 8. November die Zwischenergebnisse der Wärmeplanung vorgestellt worden. Bis Ende November können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Biberach eingesehen und Stellungnahmen eingereicht werden.
Interessierte konnten sich im Biberacher Heinz H. Engler-Forum über die Kommunale Wärmeplanung informieren.; © Stadtverwaltung Biberach

Die Bestandsanalyse der Wärmeplanung wurde bereits abgeschlossen, bei der Bürgerinformation ging es vor allem um die nun erfassten Potenziale der erneuerbaren Wärmeversorgung, zum Beispiel Biomasse, Tiefengeothermie und Abwasserwärme. Außerdem wurden die vorläufig definierten Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgungsgebiete in Biberach vorgestellt.

Baubürgermeister Christian Kuhlmann hielt bei der Veranstaltung nochmal fest: „Die Eignungsgebiete sind bisher vor allem eine Strategie, an der wir uns in den nächsten Jahren orientieren. Die geplanten Wärmenetze tatsächlich umzusetzen, wird uns in den nächsten Jahren nicht nur vor große Herausforderungen stellen, sondern nach aktuellen Maßstäben kaum umsetzbar sein.“
Denn die Umsetzung von Wärmenetzen oder umfangreichen Projekten wie der Tiefengeothermie kann viele Jahre in Anspruch nehmen. Philipp Fendrich vom ausführenden Ingenieurbüro IBS ergänzte: „Man darf auch nicht vergessen, dass die Stadt Biberach mit den bereits bestehenden Wärmenetzen schon sehr gut ausgestattet ist. Andere Städte haben hier noch gar keine Grundlagen.“

Außerdem ging Michael Maucher von der Energieagentur Ravensburg auf die Wechselwirkungen der Kommunalen Wärmeplanung mit der Anfang nächsten Jahres in Kraft tretenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ein. Ziel der Novelle ist, dass künftig nur noch Heizungsanlagen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. In Biberach greift diese Regelung ab 2024 in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gelten in Biberach längere Fristen. Dort wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2028 verbindlich. Die aktuell definierten Eignungsgebiete gelten daher zunächst nicht im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes.

Beratungen für private Hauseigentümerinnen und -eigentümer zu den Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes und der Wärmeplanung, auch zu möglichen Förderungen, werden von der Energieagentur kostenlos angeboten. Interessierte können sich an Iris Ege, Telefon 07351/372374, E-Mail info@energieagentur-biberach.de, wenden.

Den Plan der vorläufigen Eignungsgebiete sowie eine Kurzfassung der Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung finden Interessierte unter www.biberach-riss.de/kommunale-wärmeplanung.

Stellungnahmen zur Wärmeplanung können bis einschließlich Donnerstag, 30. November, schriftlich beim Stadtplanungsamt, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß oder per E-Mail an stadtplanungsamt@biberach-riss.de abgegeben werden.

Bis Ende des Jahres soll die Wärmeplanung fertiggestellt und Anfang nächsten Jahres im Gemeinderat diskutiert werden.