12.12.2023

Kinderreisepass wird abgeschafft

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Kinderreisepässe können nur noch bis Ende dieses Jahres ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Ab Januar gibt es für alle Deutschen einen einheitlichen Reisepass.; © Stadt Biberach

Ab Januar gibt es für alle Deutschen somit ein einheitliches Passdokument, den Reisepass. Alle Personen unter 24 Jahren werden gleichbehandelt und erhalten einen Reisepass mit einer maximal sechsjährigen Gültigkeitsdauer. Für Personen ab 24 Jahren ist der Pass weiterhin zehn Jahre gültig.

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses war bislang auf zwölf Monate begrenzt, was zu einem erhöhten Aufwand in der Beantragung geführt hat. Zudem verlangen zahlreiche Reiseländer eine Restgültigkeit des Reisedokuments von mindestens sechs Monaten ab Einreise. Eine eingeschränkte oder fehlende Anerkennung durch andere Staaten konnte nicht beeinflusst werden.

Wer einen Reisepass beantragen möchte, benötigt Personalausweis oder Reisepass, auch wenn dieser ungültig beziehungsweise abgelaufen ist. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Pässe der Eltern gebraucht. Außerdem muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitgebracht oder eines im Rathaus gemacht werden. Bis zum 18. Lebensjahr bedarf es zudem einer Zustimmungserklärung beider Eltern beziehungsweise Sorgerechtserklärung.

Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren wird zum neuen Jahr von 60 Euro auf 70 Euro erhöht. Personen bis zum 24. Lebensjahr zahlen 37,50 Euro. In der Regel dauert es drei Wochen, bis das Dokument von der Bundesdruckerei geliefert wird.

Weitere Informationen gibt es unter www.biberach-riss.de/serviceportal.