25.10.2023

In der Memelstraße sollen 24 Wohnungen entstehen

Das Bebauungsplanverfahren „Memelstraße/Rollinstraße – 1. Änderung“ steht kurz vor dem Abschluss. Nachdem die überarbeiteten Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften abermals öffentlich ausgelegt worden waren, sprach sich der Bauausschuss vergangene Woche einstimmig für den Satzungsbeschluss aus. Damit einher geht auch der städtebauliche Vertrag für das Grundstück Memelstraße 4 (ehemals Golfeck). Final befasst sich der Gemeinderat am Donnerstag mit den beiden Themen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans ist rund 2,1 Hektar groß und wird von der Königsbergallee, der Memelstraße, der Wilhelm-Leger-Straße sowie der Rollinstraße begrenzt. Da das Mischgebiet sich stärker in Richtung Wohnen entwickeln soll, überplant die Stadt das gesamte Quartier neu. Die erneute Offenlage des Planentwurfs für das Gebiet war notwendig geworden, nachdem der Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke Memelstraße 4 und Rollinstraße 19/1 an die neue städtebauliche Situation angepasst worden ist.

Der Eigentümer des Grundstücks Memelstraße plant, ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Die Einzelheiten dazu sind in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Mit diesem soll im Wesentlichen die Gestaltungsqualität der Fassade (unter anderem Putzstruktur) gesichert werden, nachdem es sich laut Verwaltung hier um ein „städtebaulich wichtiges und markant gelegenes Grundstück handelt“.

Baubürgermeister Christian Kuhlmann merkte im Bauausschuss an, dass Projekte wie dieses mittlerweile zunehmend schwieriger zu realisieren seien. Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler unterstrich: „Die Rahmenbedingungen haben sich massiv verschlechtert.“ Auch beim Projekt Memelstraße 4 sei noch nicht klar, wann dieses umgesetzt werden soll.

Vertrag regelt Mindeststandards

Zur geplanten gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss könne noch keine Aussage getroffen werden. In den vier Obergeschossen sind laut Adler 24 Wohneinheiten vorgesehen. Der städtebauliche Vertrag diene in erster Linie dazu, „gewisse Mindeststandards“ einzuhalten. Der notwendige Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen im nördlichen Bereich zur Ausweisung von Parkplätzen und des neuen Gehwegs müsse separat geregelt werden. Adler hob das gute Miteinander mit dem Eigentümer hervor: „Es ist schön, dass wir Schritt für Schritt vorankommen.“

Silvia Sonntag lobte im Namen der Grünen-Fraktionen die Nachverdichtung, Wohnungen würden dringend benötigt. Sie hätte sich gewünscht, dass das Thema Fassadenbegrünung im Bebauungsplan stärker berücksichtigt wird. Sonntag hinterfragte zudem die Formulierung, dass Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Hauptsortimenten in diesem Bereich grundsätzlich ausgeschlossen sind – zurückzuführen auf das Nahversorgungskonzept der Stadt aus dem Jahr 2008.

„Vielleicht sollte man hier nachjustieren, verdichtetes Wohnen braucht auch entsprechende Angebote.“ Sie sei sehr froh, dass an dieser Stelle etwas geplant ist, erklärte Flavia Gutermann (FW) – auch wenn der Minigolfplatz langsam „märchenhaft“ zugewachsen sei. Wichtig sei eine ansprechende Gestaltungsqualität beim Neubau, der Flächentausch für die Parkplätze gehe in Ordnung.

„Es ist sehr positiv, dass die Königsbergallee auf der südlichen Seite ein ansprechendes Gesicht bekommt – von der Mali-Halle bis zum Roten Bau“, sagte Lutz Keil (SPD), der auch anmerkte, dass ein Einzelhandel oder ähnliches an dieser Stelle möglich sein sollte.

Günter Warth (FDP) warf hingegen die Frage auf, welches Gewerbe hier funktionieren soll. „Wir können uns kaum was anderes als ein Wettbüro oder eine Spielhalle vorstellen.“ Er hakte zudem in Sachen Stellplätze nach und begrüßte, dass aus der Nachbarschaft keine Einwände zu den Plänen eingegangen sind.

Petra Romer-Aschenbrenner (CDU) regte an, bei der Fassadengestaltung auf eine gewisse Privatheit für die Mieter der Wohnungen Wert zu legen. Dass Luft-Wärmepumpen im Gebiet ausgeschlossen sind, müsse geändert werden.

Zur mehrfach gestellten Frage nach einem Nahwärmeanschluss für die Memelstraße 4 erklärte Baubür-germeister Christian Kuhlmann, dass ein Antrag gestellt worden sei. Wie weit man sich beim Thema Handel öffnen wolle, könne bei der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts diskutiert werden, bemerkte Roman Adler. Nicht aber anhand eines einzelnen Bebauungsplans. Ein „Nachbarschaftsladen“ mit einer Größe von 200 bis 400 Quadratmeter Verkaufsfläche wäre in Wohnquartieren künftig vielleicht denkbar „aber kein Discounter“. Die für das neue Wohn- und Geschäftshaus erforderlichen Stellplätze würden nachgewiesen, erklärte Adler darüber hinaus. Sowohl in der Tiefgarage als auch oberirdisch.