27.06.2023

Hunde dürfen nicht aufs Marktgelände

In letzter Zeit gibt es vermehrt Wochenmarktbesucher, die mit dem Fahrrad über das Marktgelände fahren oder ihre Hunde mitbringen. Nach der Marktsatzung der Stadt Biberach ist dies nicht zulässig.

Der Wochenmarkt in der Biberacher Innenstadt bietet den Besucherinnen und Besuchern ein breites Warensortiment. Neben der Möglichkeit, regionale Waren einzukaufen, dient der Marktbesuch auch dem geselligen Beisammensein in entspannter Atmosphäre.

Aus Sicherheitsgründen dürfen auf dem Wochenmarkt Mopeds, Elektroroller oder ähnliche Fahrzeuge nicht mitgeführt werden. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss absteigen und das Rad schieben.
Zudem dürfen keine Hunde auf das Marktgelände mitgenommen werden. Schilder in den Eingangsbereichen zum Wochenmarkt weisen darauf hin. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.

Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Im Interesse der Marktbeschicker und -besucher bittet die Marktleitung um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der Bestimmungen der Marktsatzung.