Hunde dürfen nicht aufs Marktgelände
Der Wochenmarkt in der Biberacher Innenstadt bietet den Besucherinnen und Besuchern ein breites Warensortiment. Neben der Möglichkeit, regionale Waren einzukaufen, dient der Marktbesuch auch dem geselligen Beisammensein in entspannter Atmosphäre.
Aus Sicherheitsgründen dürfen auf dem Wochenmarkt Mopeds, Elektroroller oder ähnliche Fahrzeuge nicht mitgeführt werden. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss absteigen und das Rad schieben.
Zudem dürfen keine Hunde auf das Marktgelände mitgenommen werden. Schilder in den Eingangsbereichen zum Wochenmarkt weisen darauf hin. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.
Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Im Interesse der Marktbeschicker und -besucher bittet die Marktleitung um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der Bestimmungen der Marktsatzung.