03.11.2023

Höhere Friedhofsgebühren ab 2024

Gebührenkalkulationen müssen regelmäßig aktualisiert werden. So auch im Friedhofswesen. Seit der letzten Kalkulation sieht sich die Stadtverwaltung mit steigenden Kosten in zahlreichen Bereichen konfrontiert, unter anderem bei den Pflege- und Unterhaltungsarbeiten sowie der Grabherstellung. Dies betrifft alle städtischen Friedhöfe, auch in den Ortsteilen. In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich Ortschaftsräte, Hauptausschuss und Gemeinderat mit der neuen Friedhofsgebührensatzung befasst, die der Gemeinderat jetzt einstimmig ab 1. Januar 2024 beschlossen hat.
Die Baumwiese auf dem Stadtfriedhof wird durch die neue Grabart »Urnengräber Ruhewiese« entlastet.; © Stadtverwaltung Biberach

Auch der geänderten Friedhofssatzung wurde zugestimmt. Deren Anpassungen betreffen in erster Linie eine neue Bestattungsform, bei der Urnengräber auf einer Ruhewiese angelegt werden.
„Grundlage für die Kalkulation der Friedhofsgebühren sind die durchschnittlichen Fallzahlen der vergangenen fünf Jahre und die voraussichtlich zu erwartenden Kosten“, erklärte Wolfgang Winter, Leiter des Bauverwaltungsamts, im Hauptausschuss. Beides beruht zwar auf Prognosen, in manchen Bereichen gibt es aber bereits konkrete Zahlen. So kosten für die Jahre 2024 und 2025 die zwischenzeitlich vergebenen Leistungen zur Grabherstellung 206.000 Euro. Zuvor waren es noch 158.000 Euro.

Zur besseren Einordnung hatte Wolfgang Winter den Gemeinderäten die Wirtschaftsrechnungen vergangener Jahre zusammengefasst. So lag der Kostendeckungsgrad im Friedhofswesen 2021 bei knapp 67 Prozent, 2022 zwei Prozent höher, was laut Winter auf mehr Sterbefälle und damit verbundenen Mehreinnahmen zurückzuführen ist. Im laufenden Jahr wird mit einem Kostendeckungsgrad von knapp 65 Prozent kalkuliert.

Um bei der Kostendeckung trotz steigender Ausgaben auf einem ähnlichen Niveau zu bleiben, schlug die Verwaltung vor, die Gebühren in zwei Schritten anzuheben – jeweils zu Jahresbeginn 2024 und 2025. Dafür waren vier verschiedene Varianten mit unterschiedlicher Kostendeckung erarbeitet worden, die die Gebühren in die Bereiche Grabherstellung, sonstige Friedhofseinrichtungen, Grabnutzung, Verwaltung sowie Nebenleistungen und Ersatzvornahmen aufteilen.

Für 2024 hatte die Verwaltung Gebühren-Variante zwei ins Auge gefasst (Kostendeckungsgrad 67,7 Prozent), für 2025 die dritte Variante (67,9 Prozent). Für die Grabnutzungsgebühren würde dies eine Steigerung von 14 beziehungsweise 27 Prozent bedeuten. Der ungedeckte Abmangel bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung würde somit rund 32 Prozent betragen – was in der Kalkulation als sogenannter grünpolitischer Wert berücksichtigt ist. Denn Friedhöfe haben neben ihrer eigentlichen Bestimmung einen zusätzlichen Nutzen als öffentliche Grünfläche.

Die angemessene Gebührenhöhe für die Nutzung der sonstigen Einrichtungen (Leichenhaus, Aussegnungshalle, Urnenraum, Sektionsraum) sei „ein Spagat“, so Winter. „Wenn die Gebühren zu hoch sind, geht die Akzeptanz zurück, die Belegungszahlen werden geringer und wir nehmen weniger ein.“ Die Ortschaftsräte hatten sich bereits mit der Gebührensatzung und der neuen Friedhofsordnung befasst und entsprechend zugestimmt. Ringschnaits Ortsvorsteher Walter Boscher hatte im Hauptausschuss noch angemerkt, dass die angestrebten Gebühren bei den Friedhofseinrichtungen zu hoch seien. Beim Leichenhaus von 85 auf 273 Euro zu erhöhen, sei nicht vermittelbar. Er bat darum, einen Kompromiss zu finden.

Neue Grabart „Urnengräber Ruhewiese“

Die Fraktionsvertreter begrüßten die neue Grabart der Ruhewiese. Die Ruhewiese entspricht grundsätzlich der Baumwiese. Dabei werden freie einstellige Wahlgräber durch Randeinfassungsplatten getrennt; auf Wunsch sind hier Anpflanzungen möglich.

Die Bewertung der Gebührenkalkulation fiel allerdings unterschiedlich aus. Uwe Zeller vermisste in der Vorlage einen Hinweis darauf, welche Einsparmöglichkeiten bereits berücksichtigt wurden oder welche geplant sind. Er äußerte die Bitte, die Gebührenordnung „in eine Form zu bringen, die erklärbar ist“. So sehe sich seine Fraktion nicht in der Lage, der Bürgerschaft die Satzung zu erklären.

Zeller schlug im Gegensatz zur 100-prozentigen Kostendeckung eine prozentuale Gebührenerhöhung angelehnt an die Inflationsrate vor. „Ende 2024 sollte dann nochmals neu kalkuliert werden.“

Magdalena Bopp (FW) erklärte, man komme um die Erhöhung nicht herum. Allein die Pflege der Grünanlagen sei künftig schon deutlich teurer. „Wir müssen die steigenden Kosten weitergeben. Das ist nicht erfreulich, aber unumgänglich.“ Man müsse überall sparen.

Bei der SPD-Fraktion gebe es bei dieser „nicht ganz leichten Vorlage“ keine einheitliche Meinung, erklärte Rudolf Metzger. Aber: „Uns erscheint die Erhöhung der Gebühren innerhalb von zwei Jahren um 27 Prozent zu hoch.“ Im Moment könne sich seine Fraktion nur vorstellen, Variante zwei zu beschließen. „Die 14 Prozent mehr sind für den Moment in Ordnung, den nächsten Schritt auf 27 Prozent würden wir aber gerne später angehen.“

Transparenz sei manchmal anstrengend, meinte Peter Schmogro (CDU) angesichts des umfangreichen Zahlenwerks zur neuen Gebührensatzung. Man müsse bedenken, dass der Stadtfriedhof eine wichtige grüne Lunge zur Naherholung sei, insofern sei es gerechtfertigt, beim „grünpolitischen Teil“ auch öffentliche Gelder einzusetzen.

Auch Hildegard Ostermeyer (FDP) sprach sich dafür aus, diese Subventionen weiter vorzunehmen.

Ralph Heidenreich (Linke) wies darauf hin, dass die Benutzungsgebühren bei den Friedhofseinrichtungen zu hoch angesetzt seien.

Oberbürgermeister Norbert Zeidler ordnete die Wortmeldungen dahingehend ein, dass für den Moment nur die Gebühren-Variante zwei, die dann ab Januar gilt, zur Abstimmung gestellt wird. Bei den Friedhofseinrichtungen nannte er zudem moderatere Erhöhungen. So kostet die von Walter Boscher angesprochene Nutzung des Leichenhauses künftig 100 Euro je Tag.