15.01.2024

Falschparker behindern den Verkehr

In der Hindenburgstraße verursachten widerrechtlich geparkte Fahrzeuge in den vergangenen Monaten immer wieder Schadensfälle. Die Stadtverwaltung weist auf das aktuell bestehende Halteverbot in diesem Bereich hin.
Die Parkplätze in der Hindenburgstraße können derzeit aufgrund der Baustelle in der Sennhofgasse nicht genutzt werden. ; © Stadt Biberach

Die Sennhofgasse ist bereits seit einiger Zeit für Nahwärme- und Sanierungsarbeiten gesperrt. Als Umleitungsstrecke für die Verkehrsteilnehmenden dient die Hindenburgstraße.

Um den Stadtbussen das Abbiegen von der Schul- in die Hindenburgstraße zu erleichtern, hatte die Stadtverwaltung die Parkplätze in der Hindenburgstraße, im Teilbereich zwischen Schulstraße und Zeppelinring, gesperrt.

Das bestehende Halteverbot wurde von einigen Verkehrsteilnehmenden in der Vergangenheit missachtet. Ein falsch geparktes Auto verursachte erst kürzlich wieder einen Schadensfall.

Parken an Kreuzungen und Einmündungen

Auch in den Kreuzungsbereichen Schulstraße/Hindenburgstraße und Hindenburgstraße/Zeppelinring ist das Parken verboten. Dies ist durch die Straßenverkehrsordnung geregelt.

Diese schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmende beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen jeweils bis zu fünf Meter Abstand einhalten müssen. Dieser wird auf bis zu acht Meter ausgeweitet, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Fahrradweg verläuft. Diese Verkehrsregel gilt generell, auch ohne entsprechende Beschilderung.

Die Stadtverwaltung bittet im Sinne der Verkehrssicherheit, Halteverbotszonen und die entsprechenden Abstände zu beachten und die Bereiche freizuhalten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden.