05.12.2023

Bebauungsplan »Kolpingstraße/Martinstraße« - Flexiblere Bebauung möglich

Der Bebauungsplan „Kolpingstraße/ Martinstraße“ soll die bestehende Gebäudestruktur planungsrechtlich sichern und punktuelle Nachverdichtungen in diesem Gebiet ermöglichen. Nachdem seitens des Bauausschusses Verbesserungsbedarf beim Planentwurf gesehen worden war, passte die Verwaltung diesen insbesondere dahingehend an, dass die Baufenster im Bereich der Grundstücke Kolpingstraße 36 („Altes Haus“) und Martinstraße 5 erweitert wurden. Diesen Änderungen stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zu und billigte den Entwurf.

Bebauungsplan Kolpingstraße-Martinstraße - Symbolbild

„Die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen soll eine flexiblere Bebauung der betreffenden Grundstücke ermöglichen“, erklärte Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler bei der Vorberatung im Bauausschuss. Der überarbeitete Planentwurf sehe daher nun eine deutlich näher zur Kolping- und Raustraße vorgerückte Baugrenze vor, deren Abstand zur Straße sich an der Bestandsbebauung der Hochschule orientiere.

Zur Hochschule hin sehe die Planung zudem nun ein offenes Baufenster vor, sodass sich die einzuhaltenden Abstandsflächen allein aus der Landesbauordnung ergäben. Dies, so Adler, bringe Vorteile im Fall einer potenziellen Veränderung der Grundstückszuschnitte.

Von den Fraktionen kamen keine Einwände. Lediglich Friedrich Kolesch (CDU) merkte an, dass bei den derzeit bestehenden Grundstücksverhältnissen stellenweise schlicht keine bauliche Entwicklung oder Veränderung möglich sei. Dieser Gedanke sei nachvollziehbar, sagte Roman Adler. Speziell das Grundstück Martinstraße 5 sei aber „einfach zu klein“. In dieser Form sei es „nicht wieder herstellbar“.

Adler kündigte an, dass im nächsten Schritt mit den im Plangebiet betroffenen Eigentümern Gespräche gesucht würden.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden nun öffentlich ausgelegt