Kinder- und Schülerbetreuung

In der Stadt Biberach gibt es ein vielfältiges Angebot an Kinder- und Schülerbetreuung.

Städtische Schulkinderbetreuung

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 01.03.2021 wird zum kommenden Schuljahr ab September 2021 ein modifiziertes Modell für die Schulkindbetreuung eingeführt.

Mit der Anmeldung zum 01.09.2021 können Eltern von Grundschülern aus bis zu drei verschiedenen Betreuungsmodellen wählen:

Modell 1 entspricht dem bisherigen Betreuungsmodul der „Verlässlichen Grundschule“ und deckt die Zeiten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende am Vormittag ab. Die Betreuung
beginnt um 7.00 Uhr und endet zum Beginn der 2. Unterrichtsstunde. Sie beginnt erneut nach der 5. Unterrichtsstunde und endet täglich um 13.00 Uhr.

Modell 2 verlängert das Betreuungsmodell 1 um eine Stunde pro Betreuungstag und endet täglich um 14.00 Uhr.

Modell 3 bietet Betreuung ab 7.00 Uhr bis zum Beginn der 2. Unterrichtsstunde. Die Betreuung beginnt erneut nach der 5. Unterrichtsstunde und endet um 16.00 Uhr.
An Grundschulen, die nur an vier Tagen in der Woche eine Nachmittagsbetreuung anbieten, endet die Nachmittagsbetreuung um 16.45 Uhr.

Jedes Modell ist entweder für ein bis zwei Tage pro Woche oder für drei bis fünf Tage pro Woche buchbar. Die verschiedenen Modelle sind jedoch nicht miteinander kombinierbar.
Bei Besuch von Modell 2 oder 3 ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Die Verpflegungskosten werden separat abgerechnet.

Das Benutzungsentgelt richtet sich nach der Anzahl der zur Familie gehörenden und im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Zur Angabe der Geschwisterkinder füllen Sie bitte Antrag – Teil B aus.

Antrag - Teil B: Mitteilung Geschwisterkind/er [PDF: 118 kB]

Beitragspflichtig sind 12 Monate eines Schuljahres. Das Benutzungsentgelt ist jeweils am 1. eines Monats im Voraus fällig. Bei Erteilung eines SEPA-Mandats wird das Entgelt monatlich zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. In begründeten Fällen kann das Benutzungsentgelt um 25 % reduziert werden. Für die Bewilligung eines Härtefalls ist ein Stadtpass vorzulegen.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat: Erteilung einer Einzugsermächtigung (alle Abgabenarten) [PDF: 57 kB]

Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulkindbetreuung [PDF: 80 kB]

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nur in die Schulkindbetreuung aufgenommen werden kann, wenn ein Masernnachweis über die Immunität oder die Impfung vorgelegt wurde.

Merkblatt zum Masernschutz [PDF: 27 kB]

Anmeldeverfahren

Die Anmeldeformulare können im jeweiligen Schulsekretariat oder beim Amt für Bildung, Betreuung und Sport eingereicht werden. Die Anmeldefristen werden im Amtlichen Mitteilungsblatt in „Biberach Kommunal“ bekannt gegeben.

Fragen beantworten die Schulsekretariate oder das Amt für Bildung, Betreuung und Sport.

Anmeldung an der Birkendorf-Grundschule im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung [PDF: 472 kB]

Anmeldung an der Braith-Grundschule im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung [PDF: 170 kB]

Anmeldung an der Gaisental-Grundschule im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung [PDF: 471 kB]

Anmeldung an der Grundschule Mettenberg im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung [PDF: 472 kB]

Anmeldung an der Mittelberg-Grundschule im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung [PDF: 472 kB]

Anmeldung an der Mittelberg-Grundschule (Ganztag) im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung [PDF: 171 kB]

Anmeldung an der Grundschule Ringschnait im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung [PDF: 472 kB]

Anmeldung an der Grundschule Rissegg im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung [PDF: 472 kB]

Anmeldung an der Grundschule Stafflangen im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung [PDF: 472 kB]

Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrags für die städtische Schulkindbetreuung - Härtefallantrag - [PDF: 54 kB]

 

Kinderbetreuung im Hort

Im Hort wird eine Betreuung von 13:00 bis 18:00 Uhr während der Schulzeiten angeboten. Für die Randzeiten wird zusätzlich das Modell 1 der Schulkindbetreuung für 3 – 5 Tage/Woche benötigt. An Ferientagen findet eine Betreuung von 7:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Gebührenhöhe ist per Satzung geregelt.

 

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die sich besonders durch ihre familienähnliche Struktur und flexible Betreuungszeiten auszeichnet. Damit bietet sie eine wertvolle Alternative und Ergänzung zum Betreuungsangebot für Kinder von 0-14 Jahren.

Weitere Informationen finden Sie hier unter: www.tagesmuetter-bc.de

Die Stadt Biberach unterstützt Tagespflegepersonen durch die Beteiligung bzw. Übernahme bestimmter Ausgaben finanziell. Näheres können Sie dem Merkblatt zur Strukturförderung entnehmen.

Merkblatt Strukturförderung der Kindertagespflege [PDF: 47 kB]

Antragsformular zur Förderung der Kindertagespflege [PDF: 60 kB]

 

 

Sonstige Kinderbetreuungsangebote

Eine Gesamtübersicht der Kinder- und Schülerbetreuung in Biberach finden sie in nachfolgender Aufstellung der Betreuungsangebote.

Kinder- Schülerbetreuung [PDF: 84 kB]