Grundsteuerreform:­ Wichtige Informationen zur Grundsteuer

Diese Seite bietet eine Übersicht von Informationen zur Grundsteuerreform.

Grundsteuerreform

Bis zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 wird im BIKO über die aktuellen Entwicklungen informiert.

Mit dem Grundsteuerbescheid wurden die Informationen aus dem Landesgrundsteuerprojekt vom Gemeindetag Baden-Württemberg, vom Städtetag Baden-Württemberg sowie der Finanzverwaltung Baden-Württemberg übersandt.

Mehr Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch unter 

www.grundsteuer-bw.de

Infoblatt zum Grundsteuerbescheid 2022 (PDF, 108 kB)

06.04.2022
Seit diesem Jahr nehmen die Arbeiten zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 an Fahrt auf, daher möchte das städtische Kämmereiamt Grundstückseigentümer auf wichtige Termine und Informationen ...
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12.04.2022
Seit diesem Jahr nehmen die Arbeiten zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 an Fahrt auf. Im Rahmen dessen möchte das städtische Kämmereiamt Grundstückseigentümer über unterschiedliche Themenbereiche aufklären. ...
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20.05.2022
Seit diesem Jahr nehmen die Arbeiten zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 an Fahrt auf. Im Rahmen dessen möchte das städtische Kämmereiamt Grundstückseigentümer über unterschiedliche Themenbereiche informieren. ...
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07.06.2022
Seit diesem Jahr nehmen die Arbeiten zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 an Fahrt auf. Im Rahmen dessen möchte das städtische Kämmereiamt Grundstückseigentümer über unterschiedliche Themenbereiche informieren. ...
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04.07.2022
Seit diesem Jahr nehmen die Arbeiten zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 an Fahrt auf. Im Rahmen dessen möchte das städtische Kämmereiamt Grundstückseigentümer über unterschiedliche Themenbereiche informieren. ...
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03.08.2022
Seit diesem Jahr nehmen die Arbeiten zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 an Fahrt auf. Im Rahmen dessen möchte das städtische Kämmereiamt Grundstückseigentümer über unterschiedliche Themenbereiche informieren. ...
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15.11.2022
Grundsteuerreform: Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde bundesweit verlängert und zwar um drei Monate. Somit müssen die Erklärungen jetzt bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt eingereicht ...
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Allgemeines

Für die anstehende Grundsteuerreform werden alle Grundstückseigentümer bereits im Sommer 2022 von der Finanzverwaltung zur Abgabe ihrer Steuererklärungen aufgefordert.

Die Stadt Biberach hat für 2022 bereits an alle Eigentümer aktuelle Grundsteuerbescheide versandt, um den Eigentümern die Steuernummer sowie die Flurstücksnummer ihres jeweiligen Objekts anzuzeigen.

Änderungen und Eigentumswechsel

Bei der Festsetzung der Grundsteuer greift ein geteiltes Bearbeitungsverfahren, das Finanzamt prüft und stellt die Besteuerungsgrundlagen fest. Diese werden den Eigentümern und der Stadt Biberach im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Stadt Biberach ist an diesen Grundsteuermessbescheid gebunden und kann keinen abweichenden Grundsteuerbescheid erlassen.

Das bedeutet, dass auch bei einem Eigentumswechsel (zum Beispiel Kauf oder Grundstücksübertragung) der bisherige Eigentümer bis zum Erlass des entsprechenden Grundsteuermessbescheides und des Grundsteuerbescheides die Grundsteuer weiter zu leisten hat. Kommt es zu einer rückwirkenden Änderung, so erfolgt die Rückabwicklung der bereits veranlagten Jahre sowie der bereits geleisteten Zahlungen.

Zudem gilt, wer am 1. Januar eines Jahres Eigentümer eines Grundstücks ist, hat die Grundsteuer für das volle Jahr zu zahlen. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber. Für die Stadt entfalten privatrechtliche Vereinbarungen keine Gültigkeit.

Fälligkeit/Jahreszahlung

Es wird darum gebeten den fälligen Betrag unter Angabe des auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen Kassenzeichens zur Fälligkeit zu entrichten. Die Grundsteuer wird im Regelfall anteilig vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Es ist jedoch möglich, einen schriftlichen Antrag auf Jahreszahlung zu stellen, somit wird die Gesamtsteuer zum 1. Juli jährlich fällig. Bei einer Antragstellung im Jahr 2022 kann die Jahreszahlung erstmals für die Grundsteuer 2023 berücksichtigt werden.

Zahlung

Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) vorliegt, wird der fällige Betrag vom Konto abgebucht. Auf dem jeweiligen Grundsteuerbescheid 2022 ist vermerkt, ob die Abbuchung erfolgt oder der Betrag überwiesen werden muss.

Sofern sich die für die Abbuchung ausgewiesene Bankverbindung geändert hat oder das Konto nicht mehr besteht, wird um die rechtzeitige Übersendung eines neuen SEPA-Basis-Lastschriftmandats gebeten.

Anträge für das Abbuchungsverfahren und die Jahreszahlung können gerne telefonisch unter 07351/51- 278 oder per E-Mail an steuern@biberach-riss.de angefordert werden. Die Antragsformulare finden sich auch auf der städtischen Homepage www.biberach-riss.de. Es wird um Beachtung gebeten, dass SEPA-Mandate immer im Original vorliegen müssen.

Sollten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, ist die Stadt Biberach dazu verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.

 

 

01.07.2022