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Geburtsurkunde

Wo gibt es die Urkunden?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das jeweilige Standesamt stellt die Urkunden aus.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen in Biberach an der Riß geboren sind, geheiratet haben oder verstorben sind erhalten Sie bei uns folgende Urkunden:

  • Geburtsurkunden (auch mehrsprachig)
  • Eheurkunden (auch mehrsprachig)
  • Sterbeurkunden (auch mehrsprachig)
  • beglaubigte Ausdrucke aus den Personenstandsregistern

Auf Wunsch können auch verschiedene Bescheinigungen (z. B. Auskunft über die Geburtszeit, Namensänderung) ausgestellt werden.

Gebühren

Die Gebühren sind durch Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 14.12.2008 geregelt.

Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde (auch mehrsprachig) 12 EUR
beglaubigter Ausdruck aus einem Personenstandsregister 12 EUR
Bescheinigungen 10 EUR

Sie haben die Möglichkeit bei uns bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Wer bekommt die Urkunden?

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Eheleute
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Eltern, Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister (nur Urkunden aus Geburten- und Sterberegister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird)
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

 

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunden oder Bescheinigungen persönlich beim Standesamt beantragen und abholen. Die Gebühr ist sofort zu bezahlen.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Bitte senden Sie dazu eine Mail an standesamt@biberach-riss.de. Geben Sie hier Ihre persönlichen Daten an und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses als Datei an.

Ansonsten kann dies auch in Briefform unter Beifügung einer Personalausweis- oder Reisepasskopie erfolgen. In diesen Fällen wird Ihnen die Urkunde mit einem Gebührenbescheid per Post zugeschickt.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen, sofern keine antragsberechtigte Person die Urkunde abholt. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht, sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)