Sondergutschein »20 + 5 €«

Einen Abstecher in die Innenstadt zum Schlendern, Einkaufen, Einkehren oder Freunde treffen. Ein wuseliger Marktplatz, belebte Gassen, ein quirliges Stadtzentrum. All das ist lange her. Und jetzt wieder in Teilen möglich. Über eine Rückkehr in unsere Stadt freuen wir uns sehr und schenken beim Kauf eines 20-Euro-Einkaufsgutscheins unseren Stadtbonus im Wert von 5 Euro. An der Aktion nehmen 47 Betriebe teil, die direkt vom Lockdown betroffen waren. Unabhängig davon profitieren alle Geschäfte von einer zusätzlichen Belebung der Stadt.


Die Aktion Sondergutschein „20 + 5 €“ mit dem 5-Euro-Stadtbonus ist zum Ende Oktober ausgelaufen. Die Gutscheine an sich können auch noch nach dem 31. Oktober (bis zum 31.12.2022) eingelöst werden, besitzen dann jedoch nur noch den Kaufwert in Höhe von 20 Euro.

Fragen und Antworten zum Sondergutschein

 

Welches Prinzip steckt hinter dem Gutschein?

Der Gutschein kostet 20 Euro. Bei Einlösung bis zum 31. Oktober 2021, gibt die Stadt Biberach einen Bonus von 5 Euro pro Gutschein dazu. Das heißt, 20 Euro zahlen, für 25 Euro einkaufen!

Wer kann einen Gutschein kaufen und wie viele?

Die Käuferinnen und Käufer (unbeschränkt geschäftsfähige Personen) können maximal vier Gutscheine erwerben. In der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen (z.B. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres) können das Angebot nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nutzen.

Mehrfachbestellungen sind nicht möglich. Bestellungen, welche die maximale Bestellmenge von 4 Gutscheinen überschreiten, werden storniert.

Wie viele Gutscheine werden angeboten?

Insgesamt werden 5.000 Gutscheine verkauft.

Wie lange kann der Gutschein eingelöst werden?

Alle Gutscheine können ab Kauf bis zum 31.12.2022 eingelöst werde. Den Bonus über 5 Euro pro Gutschein gibt es bei einer Einlösung des Sondergutscheins bis zum 31. Oktober 2021. Darüber hinaus gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Weshalb die zeitliche Befristung?

Ziel des Sondergutscheines ist es einen Kaufanreiz zu bieten und die Innenstadt zu beleben. Damit alle Seiten von der Idee profitieren, wird eine zeitnahe Einlösung der Gutscheine durch einen städtischen Bonus gefördert.

Kann ich mir den Gutschein auch bar auszahlen lassen oder ihn in Teilen einlösen?

Nein. Eine Teil- oder Barauszahlung ist nicht möglich. Der Sondergutschein der Stadt Biberach kann nur mit dem vollständigen Betrag bei den jeweiligen Akzeptanzstellen eingelöst werden.

Wann und wo ist der Gutschein erhältlich?

Damit beim Verkauf Menschenansammlungen und unnötige Kontakte vermieden werden, erfolgt der Gutscheinverkauf (solange der Vorrat reicht) online, ab Montag, 28. Juni.

Bürgerinnen und Bürger, die keine Onlinebestellmöglichkeit haben, bestellen den Gutschein telefonisch beim Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Tel. 07351 51-505. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.

Alle Gutscheine werden nach Zahlungseingang kostenlos zugeschickt.

Wo kann der Gutschein eingelöst werden?

Der Gutschein kann bei allen teilnehmenden Einzelhändlern/Dienstleitern/Gastronomen eingelöst werden. Hier geht es zur Übersicht:

Akzeptanzstellen Sondergutschein »20 + 5 €« [PDF: 4.4 MB]

Was ist, wenn ein Gutschein verloren geht?

Bei Verlust des Gutscheins haben wir keinerlei Möglichkeit, diesen zu ersetzen oder zu sperren.

 

Weitere Informationen können den AGBs entnommen werden.

AGB Sondergutschein »20 + 5 €« [PDF: 177 kB]

 

Akzeptanzstellen