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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Fristen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

keine

Weitere Informationen

Kontakt

Frau C. Schmid

Kämmereiamt - Steuern

Zeppelinring 56
88400 Biberach an der Riß

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