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Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

Allgemeine Informationen

Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?

Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Voraussetzungen

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Verfahrensablauf

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein.
    Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
    Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.

Kosten

  • Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 110,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: EUR 130,00
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

28.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Fristen

keine

Hinweise

keine

Ergänzende Informationen zum Heiraten in Biberach: Termine für Trauung einschließlich am Samstag

Trauungen sind in Biberach nach individueller Absprache wie folgt möglich:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils vormittags und nachmittags,
  • Freitagvormittags (letzter Termin um 12:00 Uhr).

Zusätzlich können Sie sich an folgenden Samstagsterminen vormittags das Ja-Wort geben:

  • 20. April 2024
  • 04. Mai 2024
  • 11. Mai 2024
  • 25. Mai 2024
  • 08. Juni 2024
  • 15. Juni 2024
  • 22. Juni 2024
  • 06. Juli 2024
  • 13. Juli 2024
  • 10. August 2024
  • 24. August 2024
  • 07. September 2024
  • 21. September 2024
  • 12. Oktober 2024
  • 19. Oktober 2024
  • 14. Dezember 2024

Gerne reservieren wir Ihnen rechtzeitig Ihren Trautermin. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.

Ergänzende Informationen zum Heiraten in Biberach: Unsere Trauzimmer

Für Ihre Trauung können Sie zwischen vier Trauräumen wählen:

  • Trauzimmer im Klösterle, Hindenburgstr. 29, bis 25 Personen
  • Raum im Roten Bau, Waldseer Str. 31, bis 40 Personen
  • Ratssaal im Rathaus, Marktplatz 7/1, bis 80 Personen
  • Wieland-Gartenhaus, Saudengasse 10/1, bis 25 Personen, in den Monaten April bis Oktober

Weitere Auskünfte zu den Trauräumen erteilt Ihnen gerne unser Standesamt.

Nachfolgend sehen Sie einige Fotoimpressionen unserer Trauräume. Für Großansicht bitte Bild anklicken.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Standesamt Biberach

Ordnungsamt

Hindenburgstraße 29
88400 Biberach an der Riß

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