Notfallbetreuung in Biberacher Kindergärten und Schulen
Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitsgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Die Anmeldung für die Notbetreuung erfolgt über die jeweiligen Träger und Schulen. Für die städtischen Kindergärten (Fünf Linden, Memelstraße, Mettenberg, Ringschnait, Rißegg, Kindertagesstätte) erfolgt die Anmeldung über das untenstehende Anmeldeformular, das an notfallbetreuung@biberach-riss.de gesendet wird.
Die Anmeldung für die Kindertageseinrichtungen der freien Träger erfolgt direkt bei der jeweiligen Kindergarten- oder Krippenverwaltung (kirchliche Träger, Waldorf, Waldkindergarten, Kinderhäusle, Hospitälische Krippen). Ebenso erfolgt die Anmeldung für die Notfallbetreuung an Schulen direkt über die Schule.
Fragen beantwortet das Amt für Bildung, Betreuung und Sport unter Telefon 51-777.