Inhalt

Stadtpass beantragen

1. Abschnitt

Mit dem Stadtpass erhalten Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen Ermäßigungen bei vielen Einrichtungen. Auch ehrenamtlicher Einsatz wird mit dem Stadtpass ausgezeichnet.

Kriterien für Geringverdiener (unbeschränkte Leistungsberechtigung)

Jede Person, die in einem Haushalt lebt, dessen Einkommen unter folgenden Einkommensgrenzen liegt, erhält einen eigenen Stadtpass:

  • Alleinstehende 18.500 €
  • Alleinerziehende mit Kind(ern) 30.000 €
  • Verheiratete/eingetragene Lebenspartnerschaft ohne Kind(er) 25.500 €
  • Verheiratete/ eingetragene Lebenspartnerschaft mit Kind(ern) 42.500 €

Berücksichtigt wird das Bruttoeinkommen inklusive Elterngeld, BAföG, BAB und Ausbildungsgeld, Renten oder Unterhaltseinkünfte aller Haushaltsangehörigen abzüglich der Werbungskosten und ohne Kindergeld. Dies entspricht dem Gesamtbetrag der Einkünfte entsprechend dem Lohn- oder Einkommensteuerbescheid, der vom Finanzamt erlassen wird (abzüglich Werbungskosten und ohne Kindergeld).

Eine Einkommensberechnung entfällt bei:

  • Wohngeldempfängern
  • Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, ALG II, SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach § 6a nach BundeskindergeldG
  • Laufende Übernahme der Beiträge in Kindertageseinrichtungen nach SGB VIII
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Kriterien für Ehrenamtliche (beschränkte Leistungsberechtigung)

  • Die ehrenamtliche Tätigkeit muss, bei Beantragung des Stadtpasses, mindestens seit einem Jahr in Biberach ausgeübt worden sein. Der Erhalt einer ehrenamtlichen Entschädigung, Grenze ist die Übungsleiterpauschale von derzeit 3.000 € jährlich, ist kein Ausschlussgrund.
  • Es müssen mindestens 100 Jahresstunden ehrenamtlicher Tätigkeit geleistet werden.
  • Auch Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica) oder Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr und des Bundesfreiwilligendiensts sind berechtigt, auch wenn die Grenzen für Geringverdiener (§2 Abs. 1) überschritten werden.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung benötigen Sie:

  1. Ihren Personalausweis und/oder Reisepass, oder eine Geburtsurkunde bei Kindern
  2. für Menschen mit niedrigem Einkommen:
    Nachweis über Einkommen (aktueller Lohn- oder Einkommensteuerbescheid) oder Ihre aktuellen Bescheide über Bezug von Sozialleistungen (beispielsweise Wohngeld, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz)
  3. für Ehrenamtliche:
    Einen schriftlichen Antrag, der von einem berechtigten Dritten mit Unterschrift bestätigt worden ist, mit dem Nachweis über die 100 geleisteten Ehrenamtsstunden im letzten Jahr. Berechtigte Dritte sind der/die Vorsitzende oder Hauptverantwortliche (Person, die die Organisation rechtswirksam nach außen vertritt) der jeweiligen Organisation, welche die ehrenamtliche Tätigkeit anbietet. Bestätigt werden kann das Engagement von einer Initiative, einem Verein, einer Organisation oder Selbsthilfegruppe aus dem sozialen, kulturellen, ökologischen, politischen, gesundheitlichen, sportlichen, schulischen oder kirchlichen Bereich. Bei mehreren und unterschiedlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten muss der Antrag von mehreren Personen bestätigt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der Einwohnermeldestelle oder direkt unten als Download. Die Ermäßigungen sind Freiwilligkeitsleistungen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Vergünstigungen besteht nicht.

Online-Service

Online-Antrag

Über service-bw kann der Stadtpass online beantragt werden. Voraussetzung ist ein vorhandenes Benutzerkonto unter service-bw.de.

Stadtpass online beantragen

 
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