Förderprogramm „Kein Kind soll zurückbleiben“

Die Stadt Biberach und Rotary Club Biberach unterstützen Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus Biberach und angrenzenden Gemeinden, die von aktuellen Preissteigerungen besonders betroffen sind.

Über das Projekt können die Kosten für Nachhilfe, Musikunterricht oder die Teilnahme in einem Sportverein finanziert werden. Staatliche Leistungen (z.B. Bildung und Teilhabe) haben Vorrang. In der Regel muss ein geringer Eigenanteil geleistet werden. Der Förderbedarf muss von einem sozialen Träger, Schulen/Schulsozialarbeit oder einer Beratungsstelle bestätigt werden.

Das Förderprogramm wird über Spenden finanziert. Fördermittel können im Jahr 2024 bis zur Ausschöpfung der Mittel weiterhin beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Die Anträge müssen beim Integrationsbeauftragten der Stadt Biberach eingereicht werden

Förderprogramm »Kein Kind soll zurück bleiben!« [PDF: 1 MB]

Antrag auf Zuschuss für das Förderprogramm »Kein Kind soll zurück bleiben!« [PDF: 77 kB]