Allgemeines
Die Stadt Biberach besitzt insgesamt 7 Friedhöfe. Davon befinden sich 3 Friedhöfe in der Kernstadt. Hinzu kommen die Friedhöfe in den Stadtteilen Mettenberg, Ringschnait, Rissegg und Stafflangen. Verwaltet werden diese Friedhöfe zentral durch die Friedhofsverwaltung, die sich auf dem Stadtfriedhof befindet.
Bestattungsfristen
Leichen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden und müssen, wenn sie nicht in einer Leichenhalle bzw. einem Leichenraum aufgebahrt sind, spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein.
Art und Ort der Bestattung
Die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden. Diese Entscheidung ist nicht nur im Hinblick auf die Kosten sondern auch hinsichtlich der unterschiedlich langen Laufzeiten wichtig. Vor allem die Unterscheidung zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab ist von erheblicher Bedeutung, da ein Reihengrab nicht verlängert und nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden kann.
Reihengräber
Reihengräber sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte kann nur eine Bestattung erfolgen. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Reihengräber aufgelöst. Unter der Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Die Ruhezeit wird für jeden Friedhof unter Berücksichtigung der Boden- und Grundwasserverhältnisse in der Friedhofssatzung festgelegt.
Wahlgräber
Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Sie unterscheiden sich von den Reihengräbern in ihrer Größe und bevorzugten Lage, sind zur Aufnahme nicht nur eines einzelnen Verstorbenen bestimmt und werden für eine längere Nutzungsdauer eingeräumt. Die Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte kann auf Antrag verlängert werden.
Friedhofsordnungen/Friedhofsgebührenordnung
Die Stadt Biberach besitzt 3 Friedhofsordnungen, nämlich eine für den Stadtfriedhof, eine für die beiden konfessionellen Friedhöfe und eine für die Stadtteilfriedhöfe. In ihnen sind sowohl die Ruhe- und Nutzungszeiten als auch Einzelheiten über die Benutzung der städtischen Friedhöfe geregelt. Außerdem ist aus ihnen ersichtlich, welche Grabarten auf den einzelnen Friedhöfen der Stadt Biberach angeboten werden. Die Verordnungen können bei der Friedhofsverwaltung angefordert oder unter Stadtrecht heruntergeladen werden.
Bestattungsbroschüre der Stadt Biberach
Die neue Bestattungsbroschüre der Stadt Biberach hilft den Angehörigen, die bei einem Todesfall anfallenden Entscheidungen zu treffen und gibt den Angehörigen einen Überblick, was bei einem Trauerfall im Einzelnen zu tun ist. Sie soll aber auch ein Anstoß dazu sein, dass jeder Einzelne seine Angelegenheiten rechtzeitig regelt, um damit den Angehörigen die Entscheidungen oder einen Teil davon abzunehmen. Auch sie kann bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden.
Friedhof- / Bestattungsbroschüre