Friedhöfe in Biberach

Die Stadt Biberach unterhält insgesamt 7 Friedhöfe, von denen 3 in der Kernstadt liegen, und zwar der Stadtfriedhof, der "Alte Evangelische Friedhof" und der "Alte Katholische Friedhof". Hinzu kommen die Friedhöfe in den Stadtteilen Mettenberg, Stafflangen, Ringschnait und Rissegg. Neben dem "Alten Evangelischen Friedhof" ist der Russenfriedhof mit den Gräbern der in Biberach verstorbenen russischen Kriegsgefangenen.

Die Verwaltung der Friedhöfe erfolgt zentral durch die Friedhofsverwaltung. Diese befindet sich auf dem Stadtfriedhof. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:

  • Beratung und Betreuung der Angehörigen
  • Auskünfte über den Ablauf bzw. die Verlängerung von Nutzungsrechten
  • Grabvorkauf
  • Führen und Ergänzen der Friedhofsdateien
  • Fortschreiben und Ergänzen der Friedhofspläne
  • Erstellen der Gebührenbescheide
  • Erteilung von Grabmalgenehmigungen

Bei einem Trauerfall haben die nächsten Angehörigen über die Art und Weise und den Ort der Bestattung zu entscheiden, sofern der Verstorbene seine Wünsche nicht schon zu Lebzeiten geäußert bzw. in einem Testament verbindlich festgelegt hat. Ein wichtiger Aspekt ist die Wahl der Grabform, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Kosten, sondern vor allem wegen der unterschiedlich langen Nutzungszeiten und der Möglichkeit, weitere Personen in der Grabstätte bestatten zu können.

Reihengräber
Reihengräber werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. In einem Reihengrab ist nur eine Bestattung möglich. Ein Reihengrab kann nicht verlängert und nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Ein Reihengrab wird nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst.

Wahlgräber
Wahlgräber sind in der Regel größer als Reihengräbern und haben eine bevorzugte Lage. Das Nutzungsrecht wird für einen längeren Zeitraum eingeräumt und die Nutzungszeit kann auf Antrag verlängert werden. In einem Wahlgrab können mehrere Personen bestattet werden, pro Grabstelle 2 Erdbestattungen und 2 Urnen bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten.

 

Friedhofbroschüre 

Die Friedhofsnutzungs- und Gebührensatzungen sind unter Stadtrecht zu finden.

Insektenfreundlicher Friedhof

Der BUND hat aus zahlreichen Vorschlägen auch den Stadtfriedhof in Biberach als Modellfriedhof ausgewählt. Kriterien waren:

  • Verfügbarkeit von Freiflächen für die Maßnahmen-Umsetzung: zum Beispiel die Gestaltung von artenreichen heimischen Wildblumenwiesen.
  • Wichtig war zudem, dass vor Ort eine BUND-Gruppe aktiv ist, die das Projekt „Insektenfreundlicher Friedhof“ unterstützen kann.
  • Das wichtigste Kriterium war jedoch die Bereitschaft der Friedhofsverwaltungen, aktiv am Projekt teilzunehmen und Friedhofsflächen bereitzustellen. Das haben die Kolleginnen und Kollegen gerne getan, um einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt im städtischen Raum zu leisten.

Weitere Informationen zum Projekt gibt es auf der Projektwebseite Insektenfreundlicher Friedhof vom BUND.

 

Stadtfriedhof

 

Der Stadtfriedhof Biberach wurde von Herrn Prof. Günther Grzimek, Landschaftsarchitekt, geplant und im Jahr 1962 eröffnet. Er steht als allgemeines Kulturdenkmal (§ 2 DSchG) unter Denkmalschutz. Der Stadtfriedhof ist mit einer Fläche von ca. 18 ha der größte der sieben städtischen Friedhöfe. Mit seinen großen Wiesenflächen und mehreren Seen hat er einen parkähnlichen Charakter und dient der Bevölkerung nicht nur als Ort der Trauer und Stille, sondern auch zur Erholung. Auf dem Stadtfriedhof befinden sich die Aufbahrungsräume, die Aussegnungshalle und die Friedhofsverwaltung.

 

Folgende Grabarten werden auf dem Stadtfriedhof angeboten:

  • Reihengräber (Ruhezeit 20 Jahre, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre)
    - Reihengräber für Erdbestattungen
    - Rasenreihengräber für Erdbestattungen
    - Urnenreihengräber
    - anonyme Urnenreihengräber
    - Urneneinzelgrab im Grabfeld "Baumwiese"
    - Grabstätte für fehlgeborene Kinder
  • Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre)
    - Wahlgräber für Erdbestattungen
    - Rasenwahlgräber für Erdbestattungen
    - Wahlgräber in Sonderlagen für Erdbestattungen
    - Urnenwahlgräber
    - Urnenwahlgräber im Grabfeld "Baumwiese"

 

Grabfeld und Gedenkstätte für fehlgeborene Kinder auf dem Stadtfriedhof

 

Das Grabfeld und der Gedenkstein für fehlgeborene Kinder wurde Ende März 2004 eingeweiht. Eltern, deren Kind zum Zeitpunkt der Geburt keine Lebenszeichen zeigt und weniger als 500 g wiegt, haben seither die Möglichkeit, ihr Kind in diesem Grabfeld zu bestatten. Die Eltern erhalten vom Krankenhaus eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt, die sie bei der Friedhofsverwaltung vorlegen müssen.

 

Den Eltern stehen folgende drei Möglichkeiten offen:

  1. Sie können sich für eine Einzelbestattung entscheiden. Die Friedhofsverwaltung hält kleine Särge aus Karton bereit, die an die Eltern zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Das Kind darf jedoch auch in einem von den Eltern mitgebrachten Sarg (aus leicht vergänglichem Material) bestattet werden. Das Grab wird von einem von der Friedhofsverwaltung beauftragtem Unternehmen hergestellt und wieder verschlossen. Die Kosten der Grabherstellung, die bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden können, müssen von den Eltern getragen werden.
  2. Die Eltern können ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragen. Zu den o.g. Kosten kommen dann noch die Kosten des Bestattungsunternehmens hinzu.
  3. Die Eltern können das Kreiskrankenhaus Biberach beauftragen, für die Bestattung des Kindes im Rahmen der Sammelbestattung, die in einer Sammelurne mit anderen totgeborenen Kindern stattfindet, zu sorgen. Hierfür entstehen den Eltern keinerlei Kosten.

Die jährliche Sammelbestattung der fehlgeborenen Kinder findet jeweils am 3. Freitag im Juni um 15.00 Uhr am Grabfeld für fehlgeborene Kinder statt.

 

Alter Evangelischer Friedhof

 

Der "Alte Evangelische Friedhof" ist ein Begräbnisort mit einer über 750jährigen Geschichte. Seit 1239 befand sich an dieser Stelle das Hospital zum Heiligen Geist, das seit 1319 in Etappen an den heutigen Standort innerhalb der Stadtmauern verlegt worden ist. Im Jahr 1529 wurde der ehemalige Spitalgottesacker erweitert und nach der Reformation wurde er zum evangelischen Friedhof. Bis Ende 1994 befand er sich im Besitz der evangelischen Kirchengemeinde und wurde im Jahr 1995 von der Stadt Biberach übernommen. Auf ihm befinden sich viele Grabmale und Grabausstattungen von großem gestalterischen und zum Teil auch stadtgeschichtlichem Wert, die nach der Inventarisierung des Friedhofes unter Denkmalschutz gestellt worden sind. Die Stadt Biberach hat sich zum Ziel gesetzt, den historischen Charakter dieses Friedhofes zu erhalten.

 

Aussegnungen können in der Heilig Geist Kirche, die im Jahr 1662 geweiht wurde und die auf dem Friedhof steht, stattfinden. Sowohl an den Innen- und Außenwänden der Heilig Geist Kirche als auch an den Friedhofsmauern sind insgesamt 26 Epitaphe und Gedenktafeln angebracht. Diese wurden in den Jahren 2003 - 2005 mit erheblichem finanziellen Aufwand saniert und konserviert. Die beiden Epitaphe Doll und Wieland, die sich an der Friedhofsmauer befanden, wurden ins Innere der Kirche verbracht, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen.

Auf dem "Alten Evangelischen Friedhof" werden folgende Grabarten angeboten:

  • Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre)
    - Wahlgräber für Erdbestattungen
    - Urnenwahlgräber

 

 

Alter Katholischer Friedhof

 

Im Jahr 1575 entstand aus dem ehemaligen Siechen-Friedhof der katholische Friedhof, auf dem sich die im Jahre 1404 geweihte Magdalenenkapelle befindet. Auf Grund ihrer Größe sind in ihr nur kleinere Aussegnungen möglich. Der "Alte Katholische Friedhof" war bis Ende 1994 im Besitz der katholischen Kirchengemeinde und wurde im Jahr 1995 von der Stadt Biberach übernommen. Nach der Inventarisierung wurden einige Grabmale, die von großer gestalterischer oder von stadtgeschichtlicher Bedeutung sind, unter Denkmalschutz gestellt, so zum Beispiel die Grabstätten der beiden bekannten Maler und Ehrenbürger Braith und Mali. Auch die Gräber des Lithographen Emminger und des früheren Reichsministers Matthias Erzberger sind hier zu finden, um nur einige der bedeutenden Grabstätten zu nennen.

 

Die Stadt Biberach hat ein großes Interesse daran, die bedeutenden Gräber und den historischen Charakter des Friedhofes zu erhalten.

Auf dem "Alten Katholischen Friedhof" werden folgende Grabarten angeboten:

  • Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre)
    - Wahlgräber für Erdbestattungen
    - Urnenwahlgräber

 

 

Freidhof "Obere Au" in Mettenberg

 

Der Friedhof in Mettenberg wurde im Jahr 1986 eingeweiht. Auf ihm befindet sich eine Aussegnungshalle, die 5 Jahre später fertig gestellt worden ist. Aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse musste auf diesem Friedhof eine längere Ruhezeit festgesetzt werden.

 

Auf dem Friedhof in Mettenberg werden folgende Grabarten angeboten:

  • Reihengräber (Ruhezeit 30 Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 20 Jahre)
    - Reihengräber für Erdbestattungen
    - Urnenreihengräber
  • Wahlgräber (Nutzungszeit 40 Jahre)
    - Wahlgräber für Erdbestattungen
    - Urnenwahlgräber

 

 

Friedhof Ringschnait

 

Nachdem der Friedhof im Jahr 2005 erweitert worden ist, können nun folgende Grabarten angeboten werden:

 


  • Reihengräber (Ruhezeit 25 Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre)
    - Reihengräber für Erdbestattungen
    - Urnenreihengräber
  • Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre)
    - Wahlgräber für Erdbestattungen
    - Urnenwahlgräber

 

 

Friedhof Rißegg

 

Der Friedhof in Rissegg befindet sich bei der Kirche und kann aufgrund der besonderen Bodenverhältnisse nicht mehr erweitert werden. Da auf ihm nur noch wenige Grabstätten frei sind, wurde auf dem Stadtfriedhof ein eigenes Grabfeld für die Verstorbenen aus Rissegg geschaffen (Abteilung Q, Feld V).

 

Auf dem Friedhof in Rissegg gibt es folgende Grabarten:

  • Reihengräber (Ruhezeit 25 Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre)
    - Reihengräber für Erdbestattungen
  • Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre)
    - Wahlgräber für Erdbestattungen
    - Urnenwahlgräber

 

 

Friedhof Stafflangen

 

In Stafflangen wurde der Friedhof im Jahr 1996 erweitert und mit einer Aussegnungshalle versehen. Es stehen folgende Grabarten zur Verfügung:

 


  • Reihengräber (Ruhezeit 25 Jahre, bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre)
    - Reihengräber für Erdbestattungen
  • Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre)
    - Wahlgräber für Erdbestattungen
    - Urnenwahlgräber