Satzungen, Verordnungen
Die Gemeinden können die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit die Gesetze keine Vorschriften enthalten. Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist.
Die Stadt Biberach nutzt dieses Recht in vielen Angelegenheiten. Die örtlich geltenden Satzungen, Verordnungen und Richtlinien werden in der Regel vom Gemeinderat beschlossen. Die Sammlung dieser wird auch Stadtrecht oder Ortsrecht bezeichnet.
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Polizeiordnungsrecht Mettenberg [PDF: 8 kB]
Polizeiordnungsrecht Rißegg [PDF: 7 kB]
Polizeiordnungsrecht Stafflangen und Ringschnait [PDF: 8 kB]
Rahmenvereinbarung Wieland-Stiftung [PDF: 32 kB]
Richtlinie Stadtpass Biberach [PDF: 87 kB]
Saneriungssatzung Östliche Innenstadt [PDF: 239 kB]
Sanierungssatzung Alter Postplatz Saumarkt [PDF: 535 kB]
Sanierungssatzung Innenstadt Südwest [PDF: 503 kB]
Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Biberach [PDF: 30 kB]
Satzung über die Erhebung von Parkgebühren für das Bewohnerparken [PDF: 914 kB]
Satzung über Miethöhe für geförderte Wohnungen [PDF: 13 kB]
Satzung verkaufsoffener Sonntag [PDF: 106 kB]
Satzung Wieland-Stiftung [PDF: 30 kB]
Schulvertrag Rissegg [PDF: 14 kB]
Sondernutzungssatzung [PDF: 1,6 MB]
Sondernutzungssatzung, Richtlinien zur [PDF: 4 MB]