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Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte)

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können ab dem Alter von 16 Jahren eine eID-Karte beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.

Auf dem Chip der eID-Karte werden insbesondere die Angaben zu Namen, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift sowie Staatsangehörigkeit gespeichert. Die Karteninhaberinnen und -inhaber können damit ihre Identität sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau nachweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 Euro ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue eID-Karte beantragt werden.

In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Zur Beantragung der eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).