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Denkmalschutz, -pflege

Die Stadt Biberach an der Riss hat in ihrer historischen Altstadt eine große Anzahl von denkmalgeschützten Gebäuden aufzuweisen. Aber auch Bodendenkmale haben in Biberach eine große Bedeutung. So haben Römer, Merowinger und nachfolgende Zeitalter innerhalb und außerhalb der historischen Stadt bedeutende archäologische Spuren hinterlassen.

In Biberach gibt es 278 Listenkulturdenkmale und 131 archäologische Fundstellen, die im archäologischen Stadtkataster beschrieben sind.

Kulturdenkmale sind Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Darunter fallen insbesondere:

  • Baudenkmale (z. B. historische Gebäude, Kirchen, historische Gärten, etc.)
  • Bewegliche Kulturdenkmale (z. B. Skulpturen, Grabsteine, etc.)
  • Bodendenkmale (z. B. Gräber, Münzen, Siedlungsreste, etc.)

Auch die Umgebung eines Kulturdenkmals oder Straßen-, Platz- und Ortsbilder können Gegenstand des Denkmalschutzes sein. Kulturdenkmale werden in Denkmallisten erfasst. Aber auch nicht erfasste Objekte können Kulturdenkmale sein, wenn sie die oben aufgeführten gesetzlichen Kriterien erfüllen.

Ziel des Denkmalschutzes ist die möglichst weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes. Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen daher der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Stelle. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines solchen Denkmals.

Zuständige Stelle ist in der Stadt Biberach das Bauverwaltungsamt als untere Denkmalschutzbehörde. Das Bauverwaltungsamt nimmt die Aufgaben der Denkmalpflege wahr, in dem es

  • zu Fragen des Denkmalschutzes berät,
  • Hinweise und Informationen zu Kulturdenkmalen gibt,
  • die Abstimmung von Vorhaben mit dem Regierungspräsidium, Referat 25 – Denkmalpflege koordiniert,
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigungen erteilt und
  • Steuerbescheinigungen ausstellt, für steuerlich absetzbare Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden, wenn die Arbeiten vor Ausführung denkmalpflegerisch abgestimmt und genehmigt wurden.