Schöffenwahl

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Bürgerinnen oder Bürger, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter am Strafverfahren teilnehmen. Im deutschen Strafverfahrensrecht werden sie als "Schöffen" oder "Schöffinnen" bezeichnet.

Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden wieder Schöffinnen und Schöffen, sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die am Amtsgericht Biberach und Landgericht Ravensburg als „Vertreterinnen und Vertreter des Volkes“ an der Rechtsprechung in Strafverfahren mitwirken.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Schöffin/Schöffe werden?

Für das Schöffenamt werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die

  • am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind
  • deutsche Staatsangehörige sind und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • in Biberach wohnen
  • gesundheitlich in der Lage sind, das Schöffenamt auszuüben
  • sich nicht in Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben haben.

Folgende Personen können nicht in das Schöffenamt berufen werden:

  • Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind
  • Religionsdienerinnen und Religionsdiener
  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
  • Personen, denen die Fähigkeit ein öffentliches Amt auszuüben durch ein Gericht abgesprochen wurde, oder gegen die ein Ermittlungsverfahren mit der möglichen Folge schwebt
  • Personen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren

 

Welche Fähigkeiten muss ich mitbringen?

  • Gute Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Gerechtigkeitssinn
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen
  • Verfassungstreue
  • Soziale Kompetenz
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Berufliche Erfahrung und Lebenserfahrung
  • Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen

Für das Amt als Jugendschöffin/Jugendschöffe zusätzlich:

  • Erzieherische Befähigung und in der Jugenderziehung erfahren

 

Wie kann ich mich bewerben?

Wer als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter in Gerichtsverhandlungen mitwirken möchte und in Biberach wohnt, kann sich ab sofort bis 31. März 2023 bewerben.

Für die Bewerbung verwenden Sie bitte die folgenden Formulare, welche ausgefüllt und unterschrieben, postalisch an die Stadtverwaltung Biberach, Wahlstelle, Marktplatz 7/1, 88400 Biberach, oder per E-Mail an L.Sommer@biberach-riss.de eingereicht werden können.

Bewerbung als Schöffe [PDF: 74 kB]

Bewerbung als Jugendschöffe [PDF: 73 kB]

Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?

Die Stadt Biberach ist vom Landgericht aufgefordert, eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen zusammenzustellen. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen.

Die Vorschlagsliste wird nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Liste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Beim Amtsgericht entscheidet ein Ausschuss bis spätestens Ende September 2023 über eventuelle Einsprüche und wählt aus der Liste die erforderliche Anzahl an Schöffinnen und Schöffen aus. Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Schöffenamt berufen. Erhalten Sie bis Mitte Dezember 2023 keine Nachricht über Ihre Wahl, können Sie davon ausgehen, dass Sie dieses Mal nicht berücksichtigt werden konnten.

Die eingegangenen Bewerbungen für das Jugendschöffenamt werden von der Stadtverwaltung bis 24. April 2023 an den Jugendhilfeausschuss des Kreisjugendamts weitergeleitet. Dieser entscheidet dann über die Aufnahme in die Vorschlagsliste.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl

www.schoeffenwahl.de
www.schoeffen-bw.de