24.07.2019

Radfahrer: Rücksichtsvoll durch die Einbahnstraße fahren

Innerhalb der Altstadt sind seit einigen Jahren nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung die meisten Einbahnstraßen für den Gegenverkehr freigegeben worden.

Die Straßen sind mit folgenden Kennzeichen ausgewiesen. Voraussetzungen sind eine ausreichend breite Fahrbahn (mindestens 3,5 m), kein Linienbusverkehr in der Straße, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 und dass die Örtlichkeit übersichtlich ist.

Das ist bei 14 Einbahnstraßen beziehungsweise Teilabschnitten der Fall. Dazu gehören zum Beispiel die Hindenburgstraße, die Museumstraße und die Ulmer-Tor-Straße.

Autofahrer sollten deshalb in Einbahnstraßen mit entgegenkommenden Radlern rechnen und vorsichtig fahren – das Gleiche gilt für Fahrradfahrer!

Wird es für beide Verkehrsteilnehmer zu eng, hilft eine kurze Verständigung per Blickkontakt. Steigt der Radfahrer ab und lässt das Auto durch? Oder hält der Autofahrer an und lässt den Radler passieren? Wer im Straßenverkehr defensiv fährt, statt offensiv auf sein Recht zu beharren, trägt zu einem freundlichen und gelassenen Miteinander auf den Straßen bei.

Die weitgehende Umgestaltung der Straßen in der Altstadt mit weicher Fahrbahntrennung (Rinne anstelle von Bordsteinkanten) erleichtert zusätzlich das Ausweichen bei Gegenverkehr.