E-Scooter
Seit dem 22. August können Bürgerinnen und Bürger in Biberach die neuen E-Scooter des Anbieters ZEUS testen. Eine dreimonatige Testphase soll das Nutzungsverhalten, die Sicherheit und die Integration in den bestehenden Verkehr bewerten. Dabei entsprechen die E-Scooter den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards, es gibt jedoch wichtige Regeln und Hinweise für die Nutzung.
Nutzung und Sicherheit
- Alter: In Deutschland dürfen E-Scooter ab 14 Jahren ohne Führerschein gefahren werden. Die ZEUS-App setzt jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren voraus, das durch die Angabe eines Zahlungsmittels (Kreditkarte oder PayPal) überprüft wird.
- Geschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter beträgt 20 km/h. Für Anfänger wird empfohlen, sich in Ruhe mit dem Fahrzeug vertraut zu machen und das Auf- und Absteigen, Anfahren sowie Bremsen zu üben.
- Helmpflicht: Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht, das Tragen eines Helms wird jedoch ausdrücklich empfohlen, um Kopfverletzungen bei Stürzen zu vermeiden.
Verkehrsregeln und Abstellmöglichkeiten
- Verkehrsregeln: E-Scooter-Fahrende müssen die allgemeinen Verkehrsregeln beachten, einschließlich Ampel- und Vorfahrtsregeln. Gehwege dürfen nicht befahren werden, um Fußgänger zu schützen. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen oder Straßen zu nutzen. Außerdem darf der E-Scooter nur von einer Person genutzt werden.
- Alkoholgrenze: Die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten auch für E-Scooter, also 0,5 Promille. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt eine 0,0 Promille-Grenze.
- Parkzonen: Die E-Scooter dürfen ausschließlich in fest definierten Parkzonen abgestellt werden, die in der ZEUS-App angezeigt werden. Eine Übersicht der Standorte findet sich weiter unten.
Feedback und Kontakt
- Technische Probleme: Meldungen zu fehlerhaften oder falsch abgestellten Rollern sowie technischen Problemen können direkt an ZEUS (support@zeusscooters.com) weitergegeben werden.
- Feedback: Die Stadt Biberach ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Erfahrungen und Rückmeldungen zur Testphase mitzuteilen. Allgemeines Feedback zur Testphase kann an die städtische Klimaschutzmanagerin Lisa Schröder (l.schroeder@biberach-riss.de) gerichtet werden.
Nützliche Links
E-Scooter Parkzonen in Biberach
Die ZEUS E-Scooter können an folgenden Standorten ausgeliehen und wieder abgestellt werden:
- Stadthalle
- Bahnhof
- Mali-Turnhalle
- Bahnhof Biberach-Süd
- Rißegg (Schulen)
- Berliner Platz
- Köhlesrain
- Stadtteilhaus Gaisental
- Hochvogelstraße
- Turnhalle Mettenberg
- Talfeld
- Bachlangen
Hinweis:
ZEUS agiert privatwirtschaftlich, ohne finanzielle Unterstützung oder Beteiligung der Stadtverwaltung Biberach.
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