04.10.2019

Widmung einer Teilfläche des Feldweges Nr. 6003 in Biberach als neue öffentliche Verkehrsfläche


Der Gemeinderat der Stadt Biberach an der Riß hat am 30. September 2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, eine Teilfläche des Feldweges Flst. 6003 als Ortsstraße zu widmen.

Verfügung:

Die Stadt Biberach an der Riß widmet der Öffentlichkeit gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg die im nachstehenden Plan vom 9. August 2018, Plan-Nr. 18-010 umrandete Teilfläche des Flurstücks 6003 der Gemarkung Biberach als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Straßengesetzes. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalt eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Biberach, Museumstraße 2, 88400 Biberach Widerspruch erhoben werden.

Biberach, 1. Oktober 2019
C. Kuhlmann
Bürgermeister