Einziehung (Entwidmung) für eine Teilfläche des Wirtschaftswegs Flst. Nr. 550/2 der Gemarkung Ringschnait
Amtliche Bekanntmachung
Zuvor war die Einleitung des Verfahrens in Biberach Kommunal vom 18.11.2020 veröffentlicht worden. Hierzu gingen keine Stellungnahmen ein.
Es wird festgestellt, dass die Teilfläche des Wirtschaftswegs Flst. Nr. 550/2 der Gemarkung Ringschnait für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.
Verfügung:
Die im nachstehenden Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 12.10.2020, Plan Nr. 20-55 rot umrandete Teilfläche des Flst. Nr. 550/2 der Gemarkung Ringschnait wird eingezogen. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Biberach an der Riß, 88400 Biberach, Marktplatz 7/1, Widerspruch erhoben werden.
Biberach an der Riß, 08.02.2021
gez. C. Kuhlmann
Bürgermeister
Einziehung Teilfläche Flst. 550/2 in Ringschnait [PDF: 441 kB]