09.02.2021

Einziehung (Entwidmung) für eine Teilfläche des Wirtschaftswegs Flst. Nr. 550/2 der Gemarkung Ringschnait

Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Biberach an der Riß hat im schriftlichen Verfahren die Einziehung für eine Teilfläche des Flst. Nr. 550/2 beschlossen.

Zuvor war die Einleitung des Verfahrens in Biberach Kommunal vom 18.11.2020 veröffentlicht worden. Hierzu gingen keine Stellungnahmen ein.

Es wird festgestellt, dass die Teilfläche des Wirtschaftswegs Flst. Nr. 550/2 der Gemarkung Ringschnait für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

Verfügung:

Die im nachstehenden Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 12.10.2020, Plan Nr. 20-55 rot umrandete Teilfläche des Flst. Nr. 550/2 der Gemarkung Ringschnait wird eingezogen. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Biberach an der Riß, 88400 Biberach, Marktplatz 7/1, Widerspruch erhoben werden.


Biberach an der Riß, 08.02.2021
gez. C. Kuhlmann
Bürgermeister

Einziehung Teilfläche Flst. 550/2 in Ringschnait [PDF: 441 kB]