Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
»Bleicherstraße / Vollmerstraße (Feuerwehr) - 1. Änderung«

– Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB –


1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Biberach an der Riß hat am 09.05.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bleicherstraße/Vollmerstraße (Feuerwehr)“ nach § 13a BauGB zu ändern.

Gegenstand des Verfahrens ist die Einbeziehung der künftig entwidmeten Bahngrundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit dem Ziel, dort überwiegend eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen.

Der räumliche Geltungsbereich des aus Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften bestehenden Planwerks erstreckt sich auf das im nachstehenden Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 22.02.2016, Plan-Nr. 16-002, umrandete Gebiet.

2. Verfahren
Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Die bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes „Bleicherstraße/Vollmerstraße (Feuerwehr)“ – dieser hatte die Bahnflächen bereits umfasst - durchgeführte Vorprüfung des Einzelfalls ist zum Ergebnis gekommen, dass die Planung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Auch die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

3. Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften, liegt mit zugehöriger Begründung und der Artenschutzprüfung in der Zeit vom 31.10. bis 01.12.2016 (je einschließlich) im Flur des Stadtplanungsamtes, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß, gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zudem kann das Regelwerk im Internet auf den Seiten der Stadt Biberach (www.biberach-riss.de) unter dem Link „Bürger, Rat & Verwaltung/Planen Bauen Wohnen/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt oder Bauverwaltungsamt, Museumstraße 2, 88400 Biberach a. d. Riß, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den Änderungsinhalten abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht, oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Biberach a. d. Riß, 10.10.2016
C. Kuhlmann
Bürgermeister

 

Bebauungsplan "Bleicherstraße / Vollmerstraße (Feuerwehr) - 1. Änderung" (PDF, 1.3 MB)

Begründung "Bleicherstraße / Vollmerstraße (Feuerwehr) - 1. Änderung" (PDF, 147 kB)

Artenschutzrechtliche Prüfung "Bleicherstraße / Vollmerstraße (Feuerwehr) - 1. Änderung" (PDF, 4.3 MB)

Artenschutzrechtliche Prüfung - Planteil "Bleicherstraße / Vollmerstraße (Feuerwehr) - 1. Änderung" (PDF, 3 MB)

Natura 2000 Vorprüfung "Bleicherstraße / Vollmerstraße (Feuerwehr) - 1. Änderung" (PDF, 678 kB)

Bericht Umsiedlung Zauneidechsen "Bleicherstraße / Vollmerstraße (Feuerwehr) - 1. Änderung" (PDF, 1.4 MB)