01.07.2021

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften »Angerweg«

Neuaufstellung eines Bebauungsplanes / Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Biberach an der Riß hat am 28.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften »Angerweg« im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. 


1. Aufstellungsbeschluss und Billigung von 2 Planungsvarianten

Der Gemeinderat der Stadt Biberach an der Riß hat am 28.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften »Angerweg« im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die Planung erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Umweltbelange werden bei der Planung gleichwohl berücksichtigt.

Derzeit liegen zwei alternative städtebauliche Entwurfskonzepte des Stuttgarter Planungsbüros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur vor, die als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung dienen. Bei der Variante 2 sind zwei Vorschläge a und b dargestellt (ein Gebäude alternativ 3-bzw. 4-geschossig). Im weiteren Verfahren wird entschieden, auf welcher Basis der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften entwickelt werden. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt des Stadtplanungsamtes vom 20.05.2021, Plan Nr. 21-67.

2. Ziele und Zwecke der Planung
  • Schaffung von mehr Wohnraum und einer besseren Ausnutzung des Grundstücks gegenüber dem Bestand.
  • Wohnungsangebot von ca. 2/3 gefördertem und ca. 1/3 freifinanziertem Wohnungsbau.
  • Entwicklung eines Quartiers mit attraktiven Freiräumen im privaten sowie öffentlichen Raum.
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Planunterlagen können gem. § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 08. Juli 2021 bis 30. Juli 2021, je einschließlich, auf der Internetseite der Stadt Biberach, https://biberach-riss.de/Buerger-Rat-Verwaltung/Buerger/Planen-Bauen-Wohnen/Bekanntmachungen-Baudezernat, eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG während des oben genannten Zeitraums bei der Stadt Biberach im Flur des Stadtplanungsamtes, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß, zur Einsicht aus. Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um eine vorige Terminvereinbarung. Ansprechpartner ist Herr Spranz (a.spranz@biberach-riss.de,Tel. 07351/51-271).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage des § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden.

Biberach a. d. Riß, 29.06.2021

gez. C. Kuhlmann
Bürgermeister

BP Angerweg - Aufstellungsbeschluss [PDF: 71 kB]

BP Angerweg - Geltungsbereich [PDF: 887 kB]

BP Angerweg - Erläuterungsbericht [PDF: 2.5 MB]

BP Angerweg - Artenschutz [PDF: 1.2 MB]

BP Angerweg - Variante 1 mit Zeilen [PDF: 7.5 MB]

BP Angerweg - Variante 2 mit Hochpunkt West [PDF: 7.6 MB]

BP Angerweg - Modellausschnitte [PDF: 993 kB]


BP Angerweg - Erklärvideo zu Variante 1 (MP4, 24.4 MB)

BP Angerweg - Erklärvideo zu Variante 2 (MP4, 24.2 MB)


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