Lärmaktionsplan

Die Stadt Biberach hat den Lärmaktionsplan im Jahr 2021 fortgeschrieben.


Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Hierbei ist innerstädtisch der Straßenverkehr die bedeutendste Belastungsquelle. Ab einer gewissen Lärmintensität sind gesundheitliche Schäden die Folge, wobei Lärm häufig auch schon unter den Richtlinienwerten ein enormer Stressor ist. Um diesem entgegenzuwirken hat die EU 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet: Von den Städten soll ein Konzept festgelegt werden, um schädliche Auswirkungen und Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Folgende Maßnahmen sollen hierbei helfen:

  • Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm und Darstellung anhand von Lärmkarten
  • Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen
  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich zu verhindern

Das Konzept ist mindestens alle fünf Jahre zu verifizieren.

Die Stadt Biberach hat im Jahr 2021 den Lärmaktionsplan – Stufe 3 erstellt. Demnach ist die Stadt und ihre Ortsteile in erheblichem Maße von Umgebungslärm betroffen, da das Gemeindegebiet von drei Bundes- und vier Landesstraßen durchschnitten wird. Hinzu kommen weitere Kreis- und Gemeindestraßen im Stadtkern mit sehr hoher Verkehrsbelastung sowie die Bundesbahnstrecke Ulm-Friedrichshafen. Anhand von Isophonenlinienplänen (Rasterlärmkarten), Gebäudelärmkarten und den jeweils dazu gehörenden Berechnungen wurden 10 Lärmschwerpunkte im Gemeindegebiet ausgemacht. Diese sind mit Maßnahmen besetzt und befinden sich, je nach Bewertungslage, in der Umsetzung.

Unterlagen

Lärmaktionsplan Stufe 3 - Broschüre [PDF: 8.8 MB]

Lärmaktionsplan Stufe 3 - Karten 1a-Z3b Teil 1 [PDF: 9.3 MB]

Lärmaktionsplan Stufe 3 - Karten 1a-Z3b Teil 2 [PDF: 9 MB]