Umweltschutzförderprogramm

Die Stadt Biberach bezuschusst im Rahmen des „Umweltschutzförderprogramms – Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Starkregenschutz“ Umweltschutzmaßnahmen im privaten Bereich. Alle Maßnahmen haben konkrete positive Klimaauswirkungen, unter anderem die Kühlung städtischer Hitzeinseln, die Rückhaltung von Niederschlagswasser, die Stärkung der Biodiversität, sowie die Reduktion und Bindung von CO2.

Das Förderprogramm besitzt nur auf dem Gebiet der Stadt Biberach (einschl. Teilorte) Gültigkeit. Generelle Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer städtischen Förderung ist, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Der Zuschuss ist innerhalb eines Jahres nach Bewilligung abzurufen. Es muss sich um freiwillig umgesetzte Maßnahmen handeln, bspw. im Zuge einer Sanierung. Ein Anspruch auf Bezuschussung besteht nicht. Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausbezahlt werden. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt.

Einen Überblick über die möglichen Maßnahmen bietet folgende Tabelle:

Säule
Maßnahme
Fördersatz
Zuständigkeit
Räumlich begrenzt*
Stadtgrün
Dachbegrünung
15 €/m2,
max. 2.000 €
Herr Reisenauer
ja
Fassadenbegrünung
15 €/m2,
max. 2.000 €
Herr Reisenauer ja
Entsiegelungsmaßnahme (optional in Verbindung mit Begrünung)
30 €/m2,
max. 3.000 €
Herr Reisenauer ja
Erhalt und Pflege von Großbäumen auf Privatgrund
25 %,
max. 250 €
Herr Reisenauer
nein
Energie und Wärme
Ökologische Wärmedämmung im Altbau
18 €/m2,
max. 4.500 €
Herr Reisenauer
nein
Starkregenschutz
Starkregenschutzmaßnahmen
25 %,
max. 1.000 € je Einzelmaßnahme, max. 3.000 € je Grundstück
Herr Roll
nein
Zisternen
25 %,
max. 1.000 €
Herr Reisenauer
nein
+
Modellhafte Projekte
Individuell festzulegen. Mittelfreigabe durch den Bauausschuss
Herr Reisenauer
nein

 * Räumliche Begrenzung anhand städtischer Hitzeinseln, siehe Karte unter Säule 1.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Förderprogramme kurz vorgestellt, außerdem finden Sie hier die entsprechenden Antragsformulare. In den Antragsformularen finden sich auch die spezifischen technischen Anforderungen der Maßnahmen.

Säule 1: Stadtgrün

In der Säule „Stadtgrün“ werden Maßnahmen gefördert, die zu einem grüneren Biberach beitragen. Das hat verschiedene positive Auswirkungen, wie zum Beispiel die Verbesserung der Rückhaltung von Regenwasser, die Reduktion städtischer Hitzeinseln, oder die Erhöhung der Biodiversität.

Unter diese Säule fallen folgende Maßnahmen:

  • Dachbegrünung,
  • Fassadenbegrünung,
  • Entsiegelungsmaßnahmen (optional in Verbindung mit Begrünungsmaßnahmen),
  • Erhalt und Pflege von Großbäumen auf Privatgrund.

Die Fördersätze der Maßnahmen sind der Tabelle und dem Antragsformular zu entnehmen.

Umweltschutzförderprogramm Säule 1 - Antrag Stadtgrün [PDF: 100 kB]

Karte - Räumliche Begrenzung der Förderung Stadtgrün anhand städtischer Hitzeinseln [PDF: 2.7 MB]

Säule 2: Energie und Wärme

Durch Wärmedämmungen können große Energieeinsparungen erzielt werden. Diese Maßnahme fördert insbesondere ökologische Wärmedämmstoffe, denn so werden erdölbasierte Baustoffe substituiert und es wird eine klimafreundliche Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeit sichergestellt. Das gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist einzuhalten.

Umweltschutzförderprogramm Säule 2 - Antrag Energie und Wärme [PDF: 89 kB]


Säule 3: Starkregenschutz

Immer häufiger führen Extremwetterereignisse zu hohen Schäden an Privateigentum. Mit Maßnahmen zum Starkregenschutz kann das Eigenheim geschützt werden und gleichzeitig die Regenmenge, die öffentlich abfließt, reduziert werden.

Die Säule Starkregenschutz ist in zwei Felder aufgeteilt. Zum einen werden Regenwasserzisternen gefördert, zum anderen weitere Maßnahmen des Starkregenschutzes.

Regenwasserzisternen

Mit Regenwasserzisternen kann einfach in kleinen Mengen Wasser zurückgehalten werden und so Trinkwasser für beispielsweise die Gartenbewässerung eingespart werden. Das Wasser ist für Brauchwasserzwecke wie Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Wäschewaschen zu verwenden.

Umweltschutzförderprogramm Säule 3 - Antrag Zisternen [PDF: 104 kB]

Anzeige der Nutzung einer Betriebswasseranlage nach § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung [PDF: 65 kB]

Weitere Starkregenschutz-Maßnahmen

Neben den Zisternen wird eine Reihe konkreter Starkregenschutzmaßnahmen gefördert. Die Förderung gilt für Schutzmaßnahmen beim Gebäudebestand ab einer nachweisbaren Kostenhöhe von 1.000 € mit bis zu 25 %. Der Maximalbetrag je Maßnahme beträgt 1.000 € mit einer Obergrenze von 3.000 € je Grundstück. Eine Doppelbezuschussung ist nicht möglich (z.B. Lichtschächte erhöhen und druckdichte Fenster einbauen).

Vor Beauftragung beziehungsweise Durchführung einer Maßnahme ist eine fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung wird vom Fachpersonal der Stadtverwaltung kostenlos durchgeführt. Der Berater bestätigt dann die Eignung und Förderfähigkeit der Schutzmaßnahmen.

Falls bereits eine solche Beratung stattgefunden hat, kann in der Regel auf einen erneuten Termin verzichtet und sofort ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden.

Wenn ein Beratungsgespräch gewünscht ist, muss dies im Tiefbauamt bei Herrn Roll (Telefon 07351 / 51-9037, E-Mail a.roll@biberach-riss.de) vereinbart werden.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Hochwasserschutzmauern (im Einzelfall)
  • Schutzerddämme (im Einzelfall)
  • Wassergraben bzw. Mulden (bedingt möglich)
  • Erhöhung von Zufahrten und Zugängen
  • Erhöhung von Lichtschächten
  • Druckdichte Türen
  • Druckdichte Fenster
  • Dammbalken für Türen
  • Kellerabgänge erhöhen
  • Kellerabgänge überdachen
  • Zusätzliche Regenwasser-Einlaufschächte
  • Zusätzliche Bircorinne


Für den Einbau von Rückstauklappen gibt es keine Förderung, da der Eigentümer nach der Abwassersatzung selbst für die Rückstausicherung verantwortlich ist.

Berechnungsbeispiel:
Es werden druckdichte Kellerfenster (6.000 €) und eine druckdichte Türe (4.000 €) eingebaut. Von beiden Maßnahmen werden je 25 % gefördert, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €. Beide Maßnahmen erreichen diesen Höchstsatz, daher werden 2.000 € bezuschusst.

Umweltschutzförderprogramm Säule 3 - Antrag Starkregenschutz [PDF: 111 kB]

Modellhafte Energieprojekte

Wie die Bezeichnung dieses Fördergegenstandes verdeutlicht, handelt es sich hierbei um einzelne, richtungsweisende Projekte im Stadtgebiet von Biberach. Die Innovation des Projekts, der Nutzen für das Allgemeinwohl sowie die Klimarelevanz muss belegt werden. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Bauausschuss.