Stadtbildsatzung

»Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Kernstadtbereich der Stadt Biberach« - Inkrafttreten der Neufassung -

Aufgrund des § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Biberach in seiner Sitzung am 28.09.2023 die Änderung der Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Kernstadtbereich der Stadt Biberach – Stadtbildsatzung - als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in 2 Zonen unterteilt und umfasst im Wesentlichen die Kernstadt einschließlich der ehemaligen Wallanlagen der Stadtbefestigung und ist im Lageplan vom 04.01.2023 abgegrenzt.

Die Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Kernstadtbereich der Stadt Biberach - "Stadtbildsatzung" - tritt gem. § 74 Abs. 6 S. 2 LBO i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Stadtbildsatzung vom 14.05.2013 tritt zu diesem Stichtag (12.10.2023) außer Kraft.

Die Neufassung der Stadtbildsatzung wird zu jedermanns Einsicht im Baudezernat bereitgehalten und kann während der üblichen Dienststunden beim Bauverwaltungsamt (Städtebaurecht), Museumstraße 2, Zimmer Nr. 12 eingesehen werden.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Biberach an der Riß geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind.

Biberach a. d. Riß, 2. Oktober 2023
C. Kuhlmann
Bürgermeister

Anlagen