Mehrfachbeauftragung

Neben dem Gestaltungsbeirat stellt die Mehrfachbeauftragung ein weiteres wichtiges Instrument zur Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität privater Bauvorhaben dar.

Grundsätzlich erfolgt die Steuerung zur Qualitätssicherung von Bauvorhaben in der Altstadt über eine Begleitung der Projekte im Gestaltungsbeirat oder über die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung. Der Vorhabenträger ist dabei frei in der Wahl des Instrumentes. Bei städtebaulich bedeutenden Projekten werden Mehrfachbeauftragungen auch außerhalb der Altstadt durchgeführt.

Bei Mehrfachbeauftragungen erfolgt durch die Bauherren eine parallele Beauftragung mehrerer Architekturbüros, um für eine konkrete Bauaufgabe verschiedene Lösungsansätze entwickeln zu lassen. Die Auswahl der Büros erfolgt in enger Kooperation von Vorhabenträger und Baudezernat. Der Bauherr, Vertreter des Baudezernates und ein externer Fachmann (i.d.R. ein Mitglied des Gestaltungsbeirates) wählen nach sachgerechter Abwägung unterschiedlicher Themenfelder wie Wirtschaftlichkeit, Gestaltung, Funktionalität etc. einvernehmlich eine oder oft auch mehrere Arbeiten aus, die zur Realisierung weiterempfohlen werden können.