Informationen für Menschen aus der Ukraine
Registrierung
Menschen aus der Ukraine dürfen sich bis zu 90 Tage visumfrei und ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Um zu arbeiten, ein Konto zu eröffnen oder Unterstützung bei Krankheit zu bekommen, müssen Sie jedoch Ihren Wohnsitz anmelden und einen Aufenthaltstitel beantragen.
Wohnsitz anmelden
Wenn Sie als ukrainischer Flüchtling nach Biberach gekommen sind, können Sie Ihren Wohnsitz im Bürgeramt im Rathaus Biberach, Marktplatz 7/1, anmelden.
In den Ortsteilen Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen können Sie sich auch bei der dortigen Ortsverwaltung anmelden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisepass oder anderes Ausweisdokument
- Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters, wenn Sie in einer Privatwohnung leben
- Falls vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
Öffnungszeiten Bürgeramt
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 8:30 - 18:00 Uhr
Aufenthaltstitel beantragen
Wenn Sie noch nicht in einer Erstaufnahmestelle registriert wurden, müssen Sie in der Ausländerstelle Biberach, Hindenburgstraße 29, einen Aufenthaltstitel beantragen. Sie erhalten nach der Beantragung eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung). Einige Wochen nach der Registrierung erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Meldebescheinigung aus dem Rathaus
- Reisepass oder anderes Ausweisdokument
- Biometrisches Passfoto
Informationsblatt für Ukraine-Flüchtlinge [PDF: 249 kB, Інформаційний лист для біженців України]
Finanzielle Unterstützung und medizinische Versorgung
Das Formular für den Antrag bekommen Sie im Landratsamt oder online unter: https://www.biberach.de/de/Service-Verwaltung/Das-Landratsamt/Unsere-aemter/Jobcenter/Formulare_Online-Prozesse (Antrag auf Arbeitslosengeld II - Ukraine-Vertriebene)
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Passkopie
- Meldebescheinigung
- Fiktionsbescheinigung (wenn bereits vorhanden)
- Mietvertrag und Formular „Mietbescheinigung“ (wenn Miete bezahlt werden muss)
Das Formular „Mietbescheinigung“ bekommen Sie im Landratsamt oder online unter https://www.biberach.de/landratsamt/fluechtlinge-integration.html
Personen, die vor dem 1. Juni bereits einen Antrag beim Amt für Flüchtlinge und Integration gestellt haben, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Weitere Auskünfte zur Grundsicherung bekommen Sie beim Landratsamt Biberach unter Telefon: 07351 52-0
Wohnungssuche
Die Caritas Biberach-Saulgau vermittelt über das Projekt „TürÖFFNER“ Privatwohnungen im gesamten Landkreis Biberach.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind, finden Sie unter https://www.caritas-biberach.de/angeboteundhilfen/wohnrauminitiative weitere Informationen.
Deutsch lernen
Integrationskurs
Geflüchtete aus der Ukraine können auf Antrag kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs und schließt mit einer Abschlussprüfung ab.
Vor Beginn des Integrationskurses führt der Kursanbieter mit Ihnen einen Einstufungstest durch. Dabei wird festgestellt, mit welchem Kursabschnitt Sie am besten beginnen.
Der Integrationskurs findet drei- bis fünfmal wöchentlich statt. Weitere Informationen zu Kursanbietern in Biberach und Umgebung finden Sie im folgenden Flyer.
Flyer Beratungsdienste für Zuwanderer [PDF: 368 kB]
Erstorientierungskurs
Die Volkshochschule Biberach bietet regelmäßig sogenannte Erstorientierungskurse an, in denen die Teilnehmenden einfache Deutschkenntnisse sowie Wissen über Deutschland erwerben. Die Kurse finden dreimal wöchentlich statt. Ein Einstieg ist jederzeit möglich, sofern genug Plätze vorhanden sind.
Zudem besteht die Möglichkeit, sich kostenlos auf dem vhs-Lernportal zu registrieren und online Deutsch lernen.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Integrationsbeauftragten der Stadt Biberach (siehe Abschnitt Beratung und weitere Unterstützung).
Sprachführer Deutsch-Ukrainisch
Schule
Kinder im Schulalter können von Ihren Eltern an den Biberacher Schulen angemeldet werden. Für Kinder im Grundschulalter (ca. 6 bis 10 Jahre) richtet sich die Zuständigkeit nach der Wohnadresse. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der zuständigen Grundschule im Wohnbezirk.
Eltern älterer Kinder und Jugendliche können sich an das Sekretariat der Malischule (Telefon 07351/51423, E-Mail mali-schule@biberach-riss.de) wenden. Die Schülerinnen und Schüler werden von dort an die passende Schule vermittelt.
Weitere Informationen zu den Schulen in Biberach finden Sie in der Rubrik Schulen.
Kinderbetreuungsangebote
Die Volkshochschule bietet einen Erstorientierungskurs mit begleitender Kinderbetreuung für Kinder von drei bis sechs Jahren an. Weitere Auskünfte erteilt der Integrationsbeauftragte (siehe Beratung und weitere Unterstützung).
Informationen zu den Kindertageseinrichtungen in Biberach finden Sie in der Rubrik Kindertageseinrichtungen.
Arbeit
Geflüchtete aus der Ukraine dürfen arbeiten, nachdem sie einen Aufenthaltstitel beantragt haben. Wenn Sie Grundsicherung beantragt haben, bekommen Sie vom Jobcenter im Landratsamt Unterstützung bei der Arbeitssuche.
Helfen / Spenden
Die Stadt Biberach hat in enger Abstimmung mit Biberachs polnischer Partnerstadt Schweidnitz eine Hilfsachse initiiert, über die dringend benötigte Güter direkt dort landen, wo sie gebraucht werden. Wer die Biberacher Hilfsaktion unterstützen möchte, ist aufgerufen, seine Geldspende auf eines der folgenden Konten zu überweisen:
Kreissparkasse Biberach
IBAN: DE48 6545 0070 0000 0005 12
BIC: SBCRDE66
Volksbank Ulm-Biberach
IBAN: DE14 6309 0100 0000 0010 07
BIC: ULMVDE66
Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): Ukraine
Sämtliche eingehenden Spenden werden in vollem Umfang für die Beschaffung dringend benötigter Produkte und Hilfsgüter eingesetzt.
Beratung und weitere Unterstützung
Brauchen Sie Hilfe bei Anträgen oder haben weitere Fragen zu Schule, Deutschkurs, Arbeit oder Kinderbetreuung?
Der Integrationsbeauftragte der Stadt Biberach bietet nach vorheriger Terminvereinbarung Sprechzeiten in der Volkshochschule an.
Telefon: 07351 51-9199E-Mail: d.posseckert@biberach-riss.de
Die Wohlfahrtsverbände Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und das Christliche Jugenddorfwerk bieten regelmäßige Sprechzeiten für zugewanderte Menschen an. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Flyer.
Flyer Beratungsdienste für Zuwanderer [PDF: 368 kB]
Unterstützungsangebote der Ökumenischen Migrationsarbeit (ÖMA) von Caritas und Diakonie finden Sie unter www.integration-bc.de.
Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind oder in einer Privatwohnung leben, können Sie sich mit Ihren Fragen auch an die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager des Landratsamtes Biberach wenden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.biberach.de/landratsamt/fluechtlinge-integration.html