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Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen

Allgemeine Informationen

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Vertiefende Informationen

Hinweise

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.

Freigabevermerk

Stand: 18.11.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Standesamt Biberach

Ordnungsamt

Hindenburgstraße 29
88400 Biberach an der Riß

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