Parkberechtigung für Innenstadtbewohner: Geltungsbereich ausgeweitet
Aufgrund der Corona-Krise hat die Landesregierung verordnet, dass öffentliche Einrichtungen, Gastronomiebetriebe sowie überwiegender Teile des Einzelhandels schließen müssen. Dies führt dazu, dass die Biberacher Innenstadt wieder wenig frequentiert wird.
Gleichzeitig arbeiten derzeit wieder mehr Menschen von zu Hause aus und benötigen daher für ihren Pkw einen Parkplatz. Vor diesem Hintergrund weitet die Stadtverwaltung den Geltungsbereich von Innenstadtparkausweisen aus. Ausgenommen hiervon sind die Parkflächen auf dem Marktplatz, auf dem Holzmarkt, am Sennhofplatz und auf dem Parkdeck Stadthalle. Diese Parkflächen dürfen wie gewohnt ab 16 Uhr mit dem Ausweis genutzt werden.
Die Neuregelung gilt befristet bis einschließlich 31. Januar 2021.
Es ist nach wie vor erforderlich, mindestens alle drei Tage nach dem geparkten Fahrzeug zu schauen, um Maßnahmen, die kurzfristig angeordnet werden müssen (zum Beispiel Baustelleneinrichtungen oder Absperrungen für Umzüge), wahrzunehmen.
Bei Fragen steht das städtische Ordnungsamt unter der Telefonnummer 51-574 zur Verfügung