14.11.2014

Ermäßigungen im Stadtlinienverkehr werden neu geregelt

Künftig kein Gießkannenprinzip mehr

Die Gewährung von Ermäßigungen im Stadtlinienverkehr wird neu geregelt. Der Gemeinderat hat einstimmig eine Abkehr vom Gießkannenprinzip beschlossen, von kleinen Ausnahmen abgesehen richtet sich die Förderung künftig gezielt nach dem Einkommen.


An Obergrenzen beim Einkommen gelten für Alleinstehende 15000 Euro, für Verheiratete ohne Kinder 21000 Euro, für Alleinerziehende mit Kindern 25000 Euro und für Verheiratete mit Kindern 35000 Euro. Auf Antrag wird eine Ermäßigung von 15 Euro für eine Monatsfahrkarte und von 50 Cent für Einzelfahrscheine im Stadtlinienverkehr gewährt. Seniorinnen und Senioren, die sich ein 63plus-Ticket zulegen, das rund 450 Euro im Jahr kostet, bekommen einen Zuschuss von 50 Euro. Wie bisher schon gibt es für Schüler ab dem zwölften Lebensjahr einen Zuschuss in Höhe von fünf Euro, wenn sie einen Eigenanteil an Schülermonatskarten bezahlen. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Die Verteilung des Zuschusses unter dem bisher berechtigten Personenkreis ist von 2011 bis 2013 nur geringen Schwankungen unterworfen gewesen. 2746 Anträge im Jahr 2011, die Kosten von 65560 Euro verursacht haben, 2846 Anträge 2012 mit 70180 Euro und 2727 Anträge 2013 mit 67150 Euro sind erfasst. Hauptsächlich in Anspruch genommen wurden die Ermäßigungen von Personen über 65 Jahre. Überwiegend seien es Mitnahmeeffekte, wie in der Vorlage festgehalten ist. Derzeit gibt es ja Überlegungen zur Einführung eines Stadtpasses, mit dem verschiedene Härten abgemildert werden sollen. Allerdings nicht nach dem Gießkannenprinzip.

Übrigens können wegen eines technisch notwendigen Fahrscheindrucker-Wechsels bei den Stadtwerken Biberach die von der Stadt ausgegebenen ÖPNV-Gutscheine nicht mehr auf die DING-Chipkarten aufgeladen und damit auch nicht mehr eingelöst werden. Bis Ende März 2015 können Altguthaben auf den Chipkarten noch verbraucht werden.