Änderungen seit Jahresbeginn im Ausweis- und Passwesen
eID-Karte für EU-Bürger:
Seit 1. Januar können EU-Bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ab dem Alter von 16 Jahren eine eID-Karte beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe. Die eID-Karte hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Sie kann im Bürgerbüro unter Vorlage eines anerkannten, gültigen ausländischen Passes oder Ausweisdokuments, was der Identitätsfeststellung dient, beantragt werden.
Kinderreisepass:
Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt seit dem 1. Januar ein Jahr.
Personalausweis bis 24 Jahre | 22,80 Euro |
Personalausweis ab 24 Jahren | 37,00 Euro |
Reisepass | 60,00 Euro |
Kinderreisepass | 13,00 Euro |
Kinderreisepass Verlängerung/Aktualisierung | 6,00 Euro |
eID-Karte | 37,00 Euro |
Bei Fragen rund um die Beantragung von Dokumenten steht das Bürgeramt unter der Telefonnummer 51-100 gerne zur Verfügung. Wer ein Dokument beantragen möchte, kann über die Onlineterminfunktion unter https://termin.biberach-riss.de einen Termin vereinbaren.