Kommunale Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan ist das zentrale Werkzeug, um auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität das Handlungsfeld Wärmeversorgung proaktiv gestalten zu können. Die Stadt Biberach hat ihren Kommunalen Wärmeplan im März 2024 beschlossen.

Die Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Biberach hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg einen Kommunalen Wärmeplan erstellt, der im März 2024 beschlossen wurde.

Ein Kommunaler Wärmeplan ist ein datenbasiertes Tool, das die Grundlage für die langfristige Dekarbonisierung unserer Wärmeversorgung bildet. Hierzu müssen auf der einen Seite die Bedarfe gesenkt werden und auf der anderen Seite die nicht vermeidbaren Bedarfe durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Ergebnisse der Wärmeplanung

Die Wärmeplanung basiert auf einer umfassenden Datengrundlage, zum Beispiel im Hinblick auf den Gebäudebestand und die aktuelle Versorgungsstruktur. Anschließend wurden vorhandene Potenziale erneuerbarer Energien ermittelt, die den zukünftigen Wärmebedarf nachhaltig decken könnten.

Für Biberach kommt hier zum Beispiel die Nutzung von Abwärme, von Flusswasserwärme oder von Biomasse infrage. Ein besonders hohes Potenzial wird auch in der Tiefengeothermie gesehen, deren Entwicklung aber noch viele Jahre dauern kann und mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko behaftet ist. Am Ende muss immer ein Mix der verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen stehen, denn nur so können saison-/ tageszeit-bedingte Schwankungen ausgeglichen werden, Redundanzen geschaffen werden und negative Auswirkungen eingeschränkt werden.

Für das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2040 wurden in der Kommunalen Wärmeplanung Eignungsgebiete definiert, die Potenziale für Einzelheizungen oder Wärmenetze angeben. Nach dieser Berechnung müsste bis 2040 ca. die Hälfte des Biberacher Wärmebedarfs über Wärmenetze gedeckt werden.

Angesichts der langen Planungs- und Umsetzungszeiten für Wärmenetze, die sich unter anderem aufgrund des Personalmangels in der Branche voraussichtlich nicht verbessern werden, ist noch nicht abzusehen, ob dieses Potenzial für Wärmenetze bis 2040 ausschöpfbar ist. Daher ist es zentral, die mögliche Ausbauplanung für Wärmenetze in Biberach zu konkretisieren und zu priorisieren. Die Verwaltung erarbeitet daher aktuell einen „Masterplan Wärmenetze“.

Die ausführlichen Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung können Sie im Abschlussbericht nachlesen. Im Plan der Eignungsgebiete können Sie einsehen, ob Ihr Gebäude sich potenziell für eine Nahwärmeversorgung eignen würde. Selbst wenn dies der Fall ist, bedeutet dies noch nicht, dass hier auch tatsächlich ein Wärmenetz entstehen wird! Die technische, finanzielle und personelle Machbarkeit muss für alle Potenzialgebiete noch geprüft werden.

Eignungsgebiete Wärmenetze Einzelversorgung Biberach [PDF: 15.6 MB]

Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung [PDF: 41 MB]

Auswirkungen durch das GEG („Heizungsgesetz“)

Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erhält die Wärmeplanung auch eine erhöhte Relevanz für die neuen Vorgaben zum Heizungstausch. Denn sobald die Eignungsgebiete nach GEG gelten, sind auch Bestandsgebäude von den Regeln zum Heizungstausch betroffen.

In Biberach gilt dies voraussichtlich erst ab Juli 2028. Das bedeutet, dass in Bestandsgebäuden in Biberach nach wie vor Gas- bzw. Ölheizungen eingebaut werden dürfen, solange die gesetzlichen Vorschriften eingehalten sind (u. a. verpflichtende Beratung, wachsender Anteil erneuerbarer Energien).

Weitere Informationen zum GEG und den bereits jetzt geltenden Regeln, zum Beispiel bei Neubauten oder einem Heizungsausfall, finden Sie nachfolgend.

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf einen Blick [PDF: 170 kB]

Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten [PDF: 489 kB]