Inhalt

Lebensbescheinigung austellen lassen

Allgemeine Informationen

Als Nachweis, insbesondere für Renten- oder Pensionsansprüche, können Versicherungen und Rentenversicherungen im In‐ oder Ausland eine Lebensbescheinigung verlangen. Mit der Lebensbescheinigung wird gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger von einer Behörde bestätigt, dass Sie aktuell gemeldet und am Leben sind. Dabei handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches auf Antrag ausgestellt wird.

Voraussetzungen

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Biberach gemeldet haben.

Verfahrensablauf

Eine Lebensbescheinigung kann persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung im Bürgeramt beantragt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • falls vorhanden: Formular des Rentenversicherungsträgers, auf dem die Bestätigung durch die Behörde erfolgen kann

Kosten

gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

§ 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

§ 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgeramt

Marktplatz 7/1
Rathaus
88400 Biberach an der Riß

Termin online vereinbaren

zur vorherigen Seite
zum Seitenanfang