Lebensbescheinigung austellen lassen
Allgemeine Informationen
Als Nachweis, insbesondere für Renten- oder Pensionsansprüche, können Versicherungen und Rentenversicherungen im In‐ oder Ausland eine Lebensbescheinigung verlangen. Mit der Lebensbescheinigung wird gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger von einer Behörde bestätigt, dass Sie aktuell gemeldet und am Leben sind. Dabei handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches auf Antrag ausgestellt wird.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihren Wohnsitz in Biberach gemeldet haben.
Verfahrensablauf
Eine Lebensbescheinigung kann persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung im Bürgeramt beantragt werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- falls vorhanden: Formular des Rentenversicherungsträgers, auf dem die Bestätigung durch die Behörde erfolgen kann
Kosten
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
§ 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)